Fahrtkostenzuschuss
Noch bis 31. Oktober Antrag auf Fahrtkostenzuschuss einreichen

Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro werden mit der Arbeitnehmerförderung vom Land Kärnten gefördert. Anträge können noch bis 31. Oktober gestellt werden.

KÄRNTEN. Anspruch auf die Förderung haben Arbeitnehmer, mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Dabei darf das steuerpflichtige Einkommen 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird rückwirkend gewährt. Auch Lehrlinge und berufstätige Abendschüler haben Anspruch auf den Zuschuss. Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Infos und Formulare
Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.
Nähere Infos unter: arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003

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