Nach Sprengung von Telefonzelle
"Das ist kein Kavaliersdelikt"

"Bei solchen Delikten befinden wir uns nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch im Strafrecht, weil man eine Gemeingefährdung für die umliegenden Personen damit verursacht", sagt Waltraud Dullnigg. | Foto: Instagram Elite Klagenfurt/LPD Kärnten M.Dexl
  • "Bei solchen Delikten befinden wir uns nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch im Strafrecht, weil man eine Gemeingefährdung für die umliegenden Personen damit verursacht", sagt Waltraud Dullnigg.
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Gestern Abend wurde in Klagenfurt eine Telefonzelle gesprengt (wir berichteten). Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Bereits vor einem Jahr, fast um die gleiche Zeit, kam es zu Sprengungen von Telefonzellen und auch von Glascontainern. MeinBezirk.at fragte dazu bei Polizeisprecherin Waltraud Dullnigg nach, die insbesondere auf die Gefahren bei derartigen Aktionen hinweist.

KÄRNTEN. "Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine sehr gefährliche Angelegenheit", sagt Waltraud Dullnigg, Pressesprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten, zu dem jüngsten Ereignis der Telefonzellensprengung gestern Abend in Klagenfurt. Dullnigg weist weiters daraufhin, dass der Umgang mit Böllern bzw. Sprengkörpern ein sehr sensibler ist. "Bei solchen Delikten befinden wir uns nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch im Strafrecht, weil man eine Gemeingefährdung für die umliegenden Personen damit verursacht", so Dullnigg weiter.

Hohe Splitterkraft

Bei Delikten dieser Art handelt es sich um vorsätzliche Gemeingefährdung (siehe Paragraph 176 StGB). "Wenn so eine Telefonzelle in die Luft fliegt, dann hat dies eine Splitterwirkung, die, je nach dem welcher Böller verwendet wird, von mehreren Metern bis zu mehreren zig Metern reicht. Das gilt natürlich auch für Glascontainer", zeigt Dullnigg die Gefahren dieser Tat auf und warnt eindringlich vor solchen Aktionen.

Appell

"Die Täter müssen bedenken, dass sie sich dabei selbst schwere Verletzungen zuziehen können, andere Personen damit in Gefahr bringen und dass dies ein Strafrechtsdelikt darstellt. Es ist also kein Kavaliersdelikt", verdeutlicht Waltraud Dullnigg. Sie appelliert weiter: "Es ist nach dem Verwaltungsstrafrecht und nach dem Strafgesetzbuch strafbar und einfach sehr gefährlich - für die Täter selbst als auch für umliegende Gebäude, Personen, Autos etc."

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