Schadenersatzverhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ)

- hochgeladen von Erich Weber
14.03.2012 Schadenersatzverhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ)
Am LGZ fand am Mittwoch Nachmittag eine Verhandlung statt die ziemlich chaotisch begann. Es ging darum, dass sich Herbert S. (Name der red. Bekannt), ein Ehemaliger Lehrer in Wien von seinem früheren Anwalt Dr. Alexander K. (Name der Red. Bekannt), Rechtsanwalt in Wien schlecht vertreten fühlte.
Zu Anfang der Schadenersatzverhandlung in zweiter Instanz vor dem LGZ Wien, fand man diverse Unterlagen nicht, wodurch das Ganze ziemlich chaotisch wirkte, was sich teilweise in der Verhandlung fortsetzte, durch falsche Seitenzahlen in Akten sowie Unkenntnis einiger Urkunden durch die Kontrahenten.
Der Richter gab sich Mühe in den teilweise doch recht emotionalen Prozess Ruhe einzubringen, was so Recht und schlecht auch gelang.
Zur Vorgeschichte: Herbert S. (47), hatte Anfang 2000 einige Fälle von organisiertem Sexuellem Missbrauch in einem Wiener Kinderheim aufgedeckt. Er war zu dieser Zeit Lehrer in einer Schule in Wien Penzing, wo sich seine Schüler ihm anvertrauten.
So flog der Skandal damals auf, obwohl nach Angaben von Herbert S., dass die Stadt Wien zu Vertuschen versuchte.
Ihm selbst wurde schriftlich verboten für die Aufdeckung Schuleigene Geräte wie Fax und Telefon zu benutzen. Auch wurde er vom Bezirksschulinspektor von nun an benachteiligt bzw. nach eigenen Angaben gemoppt.
Schließlich führte der Missbrauchsskandal zu der Entlassung von Herbert S. aus dem Schuldienst, mit der Begründung „Amtsmissbrauch“. Anzeigen gegen Schulbehörde sowie dem Bezirksschulinspektor RegR. Richard F. (Name der Red. Bekannt) blieben ergebnislos.
Die gängige Praxis wenn es gegen Jugendamt und / oder Schulbehörde geht (Anm. der Red.).
Herbert S. zog mit seinem damaligem Anwalt Dr. Alexander K. (65) vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) um die Kündigung anzufechten, weil sich der Verdacht der sogenannten „Motivkündigung“ darstellte.
Herbert S. war immer ein unbequemer Lehrer, wie er selbst vor Gericht angab, kandidierte auch seinerzeit für die AUF in der Personalvertretung der Lehrer in Wien. Worauf man nach seinen Angaben versuchte ihn los zu werden und nur auf eine Gelegenheit wartete.
Der Prozess vor dem ASG Wien ging verloren, obwohl das Gericht in vielen Passagen im Sinne des Klägers Argumentierte!?
Lt. Herbert S. soll es zu vielen Verfahrensfehlern gekommen sein, für die zum Teil sein Anwalt verantwortlich sein soll. Aber auch die damals fallführende Richterin schien, so Herbert S. bei der Verhandlung heute, wenig Interesse daran gehabt haben dem Fall richtig nachzugehen geschweige denn alle Zeugen einzuvernehmen die für Herbert S. aussagen hätten können.
Der Anwalt Dr. Alexander K., versäumte nach eigenen Angaben durch einen Fehler in seiner Post die Einspruchsfrist wodurch das Urteil in erster Instanz rechtskräftig wurde. Ein Wiederaufnahmeantrag samt Rekurs wurden daraufhin abgewiesen und lt. Herbert S. dieser geschädigt.
Er zog seinen ehemaligen Anwalt zur Verantwortung und gimg abermals vor Gericht, das Urteil ergeht schriftlich, wie der Richter nach mehr als 4 Stunden Vernehmung verkündete.
E. Weber / H. Dohnal


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