Wo die Polizei nicht strafen kann

- <b>Das Foto zeigt</b> einen "privaten" Behindertenparkplatz in Seefeld, der Eigentümer könnte klagen, wenn er wollte.
- hochgeladen von Georg Larcher
FRAGE DER WOCHE: Gibt es Parkplätze - ausgewiesen als Behindertenparkplätze - die behördlich nicht verordnet sind, und wo von offizieller Seite (Polizei, Gemeinde) nicht gestraft werden kann? Private "Behindertenparkplätze" sind auch Privatsache!
REGION. Wenn Parkplatznot herrscht, weichen manche Autofahrer/innen auch auf jene Plätze zurück, auf denen Parkverbot oder nur eingeschränkte Parkerlaubnis besteht. Gerne wird dann auf Behindertenparkplätze ausgewichen, die sind ohnehin fast immer ungenutzt, und "dauernd von Leuten verparkt, die keinen Ausweis haben", wie ein Beobachter mitteilt: "Als ich das einmal gemeldet hab, hieß es von der Polizei, dass gewisse ausgezeichnete Behindertenparkplätze in Seefeld gar nicht von der Behörde verordnet sind. Da frag ich mich, warum dann ein Schild da steht!"
Tatsächlich gibt es solche privaten Behindertenparkplätze auch in Seefeld, wie Bgm. Werner Frießer bestätigt. Jeder kann auf seinem Grundstück eine Tafel mit Hinweis auf Behindertenparkplatz anbringen, und müsste dann auch selbst tätig werden, wenn da jemand unberechtigt sein Auto abstellt, in Form einer Besitzstörungsklage. Das ist dann eben reine Privatsache!


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