Nach Verurteilung zu 7 Jahren
Jürgen Höckner noch auf freiem Fuß

- Jürgen Höckner hat einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt.
- Foto: ÖVP
- hochgeladen von Julia Mittermayr
Zu sieben Jahren Haft wurde Jürgen Höckner wegen Vergewaltigung im November 2022 verurteilt. Doch angetreten hat der ehemalige Schartner Bürgermeister seine Haft noch nicht – denn aus gesundheitlichen Gründen habe er um Strafaufschub angesucht.
SCHARTEN. Das bestätigt nun auch das Landesgericht Wels auf Nachfrage der BezirksRundSchau. "Der zuständige Richter wird den Antrag im ersten Schritt an die Staatsanwaltschaft zur Äußerung schicken", heißt es weiter. Zudem sei nicht auszuschließen, dass ein Gutachten eingeleitet werden muss und man sich medizinischen Rat einholt. Danach soll der Richter entscheiden, ob dem Ansuchen stattgegeben wird oder nicht.
Gesundheitszustand entscheidend
"Denn es ist kein Einzelfall, dass ein Verurteilter kurz vor Haftantritt einen solchen Antrag stellt", sagt Wolfgang Brandmair vom Landesgericht Wels. Sollte das Ansuchen Höckners abgelehnt werden, könne er Beschwerde dagegen einbringen – dann geht der Fall weiter an das Oberlandesgericht. Bei tatsächlicher Haftunfähigkeit aufgrund von Krankheit wird der Vollzug der Strafe aufgeschoben, solange sich der gesundheitliche Zustand des Ex-Bürgermeisters nicht verbessert.
Höckner wirklich "haftunfähig"?
Weitere Details kann indes auch Andreas Mauhart, Höckners mittlerweile dritter Anwalt, nicht preisgeben. Er glaubt jedoch auch, dass es zu einem Gutachten kommt, wie er im Interview sagt: „Schließlich sind weder der Richter noch der Staatsanwalt Mediziner.“ Vorläufig – während der Antrag geprüft wird – seien er und sein Mandant nur „Zuschauer“. Ob es denn möglich sei, dass eine immerwährende Haftunfähigkeit festgestellt wird, also Höckner gar nicht inhaftiert wird? „Das weiß ich nicht“, sagt Mauhart, „aber das habe ich bisher nur selten gesehen.“
Details zur Anklage und den Prozessen
Im Oktober 2021 verurteilte das Landesgericht Wels Jürgen Höckner, nicht rechtskräftig, zu siebeneinhalb Jahren wegen dreifacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Übergriffe und Verleumdung. Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete brachte am Obersten Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein, die im November 2022 jedoch abgewiesen wurde. Wenige Wochen später, am 21. November 2022, verhängte das Oberlandesgericht Linz schließlich eine unbedingte Haftstrafe von sieben Jahren.
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