Feuerwerk & Co.: Knallerei lieber beim Experten kaufen

- Thomas Ortner: "Der Trend geht weg von Raketen und Knallern und hin zur Feuerwerksbatterie."
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BEZIRKE (jmi). Wenn die Feuerwerkssaison beginnt, bekommt auch Waffen Ortner in Grieskirchen und Ried wieder Besuch von jungen Käufern. "Schülergruppen machen bei uns Testkäufe, von WKO oder Polizei organisiert. Die regelmäßigen Überprüfungen sind kein Problem für uns. Es zahlt sich nicht aus, dass ein Unfall passiert", so Ortner.
Wunderkerzen und Knallerbsen sind ab 12 Jahren (Klasse F1) zu erhalten, Raketen, Sonnenräder und Batterien ab 16 Jahren (Klasse F2). "Der Trend geht weg von Raketen und Knallern und hin zur Batterie. Die braucht man nur einmal anzuzünden, und es passiert auch viel weniger." Bei den Klassen F3 und F4 – darunter Feuerwerks- und Zylinderbomben – muss die Pyrotechnikerprüfung vorhanden sein.
Sicherheit beginnt beim Kauf
Laute Knaller sind seit drei Jahren gesetzlich verboten. "Man kann sagen: Kracht es laut, kommen die Sachen aus dem Ausland. Passieren Unfälle, dann fast ausschließlich durch Importware oder Selbstgebasteltes", weiß der Experte. Auf Nummer sicher geht man, wenn Feuerwerk beim Fachmann gekauft wird, der Blick auf die Kennzeichnung ist unerlässlich. "Im Fachhandel ist ausschließlich gekennzeichnete und überprüfte Ware erhältlich. Da kann man sicher sein, dass es nichts anderes gibt. Auch bei den Standln ist schon vieles besser geworden. Besonders in Österreich wird immer mehr auf Qualität gesetzt. Da sind wir auf einem guten Weg." Sicherheit gilt nicht nur beim Kauf, sondern natürlich auch beim Schießen: "Wichtig ist, auf den Sicherheitsabstand zu achten und nicht alkoholisiert zu schießen – besonders wenn man unmittelbar danebensteht, sollte man auf Gehörschutz achten. Ein Feuerlöscher in der Nähe wäre auch nicht schlecht, wenn Brennbares herunterfällt", erklärt Ortner.
Zur Sache: Feuerwerk
• Bei Feuerwerk müssen Bezeichnung und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache angegeben sein.
• Feuerwerk darf im Ortsgebiet nur mit Genehmigung abgeschossen werden. Verboten: in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alten- und Tierheimen.
• Auf den nötigen Sicherheitsabstand und richtigen Schutz (Ohrstöpsel, keine brennbare Kleidung) achten.
• Unerlaubte Knallerei kann Strafen von bis zu 4.300 Euro nach sich ziehen.


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