G'schichten aus dem Bezirksgericht
Zwei Monate Gefängnis wegen 40 Euro

Gebäude des Bezirksgerichts Graz-Ost von außen

Ein 38-Jähriger muss sich wegen des Vorwurfs des Betrugs vor dem Bezirksgericht Graz-Ost verantworten. Der Schaden: 48 Euro, wegen denen er nun bald eine Haftstrafe antreten muss.

Fast selbstsicher betritt der Angeklagte den Verhandlungssaal A des Bezirksgerichts Graz-Ost. Was nun folgt, ist für ihn nichts Neues: „Ein paar“ Vorstrafen habe er schon – die Richterin präzisiert: Zehnmal wurde der ruandische Staatsbürger bereits verurteilt. Heute könnte Verurteilung Nummer Elf folgen – wegen Betrugs.

Im Saal nimmt er auf dem Stuhl in der Mitte Platz. Hier wird das Machtgefälle sichtbar. Er: fast schutzlos, allein, ohne Tisch, an dem man Halt finden könnte. Ihm gegenüber: Die Richterin, die in wenigen Minuten über ihn „im Namen der Republik“ urteilen wird. Über ihm: Das Damoklesschwert seiner bisherigen Verurteilungen. Zehn Monate Freiheitsstrafe sind bisher auf Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung könnten heute noch einmal sechs Monate dazukommen und er für über ein Jahr im Gefängnis landen.

"Weil ich deppat war."

Die Richterin fragt den Angeklagten zu Beginn, ob er wisse, wofür er sich heute verantworten muss: „Wegen versuchtem Betrug.“ – „Ohne 'versucht'!“, korrigiert sie ihn. Wer dabei allerdings an einen Enkeltrick oder gefinkelten Finanzbetrug denkt, der irrt. Laut Staatsanwaltschaft sei er mit einem Taxi gefahren. Von vornherein habe er gewusst, dass er nicht genug Geld dabeigehabt hatte, um dafür zu bezahlen und den Taxifahrer um 40€ betrogen.

„Natürlich bin ich schuldig“, gibt der 38-jährige zu Beginn an. Am Tattag sei er betrunken gewesen. Er habe ja gewusst, dass er sich das Taxi nicht leisten konnte – warum er dann nicht einfach mit dem Bus gefahren sei, will die Richterin wissen: „Weil ich deppat war.“

Der Taxilenker erinnert sich noch lebhaft an den Vorfall: Zunächst habe ihn der Angeklagte an einer Kreuzung herbeigewunken. Als sie an der Wunschadresse angekommen waren, habe er den Fahrgast aussteigen lassen: „Er hat nur gesagt, dass er das Geld bei seiner Schwester abholen geht.“ Zur Sicherheit habe er sich die E-Card geben lasen. „Zwanzig oder dreißig Minuten habe ich gewartet, dann habe ich gedacht da läuft was schief“, erinnert er sich. Daraufhin habe er dann die Polizei verständigt. Wenige Minuten später greift diese den Beschuldigten auf.

Den ihm entstandenen Schaden beziffert der Taxifahrer mit vierzig Euro: „Ich würd’s schon gerne haben.“ Damit schließt er sich dem Strafverfahren an. Die Summe hat der Angeklagte, der von der steirischen Grundversorgung lebt, nicht dabei – er könne sie erst in fünf Tagen aufbringen. Allerdings: Der Angeklagte habe den Schaden ohnehin nach seiner polizeilichen Einvernahme wiedergutmachen wollen. Damals sei das Opfer aber im Urlaub gewesen. Später habe er sein Handy und damit auch die Telefonnummer des Geschädigten verloren. Auf die Idee der Richterin, den Fahrer über die Taxizentrale ausfindig zu machen, sei er aber nicht gekommen.

"Mehrfach aufgrund gleicher schädlicher Neigung straffällig geworden"

Das Urteil im Namen der Republik bietet keine Überraschung: Schuldig. Weil er „mehrfach aufgrund gleicher schädlicher Neigung straffällig geworden“ ist, wie die Richterin ausführt, wird er zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Damoklesschwert der achtmonatigen Bewährungsstrafe bleibt jedoch in der Schwebe. Für sie wird lediglich die Probezeit verlängert und klar ist: Auch in Zukunft ist für den 38-jährigen schon bei kleineren Vergehen der Weg ins Gefängnis kein weiter.

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