Steiermark wehrt sich
Biomasse muss auch von der EU als "grüne Energie" eingestuft werden

- In der Steiermark versorgen 600 Biomasseheizwerke über 100.000 Haushalte mit Wärme auf Basis von Biomasse aus dem bäuerlichen Kleinwald.
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Steiermark nimmt Bundeskanzler Karl Nehammer und Umweltministerin Leonore Gewessler in die Pflicht: EU muss ihre Richtlinie zur erneuerbaren Energie dringend ändern und Biomasse entsprechend berücksichtigen.
STEIERMARK. "Ich kann das nur als Schildbürgerstreich bezeichnen, wenn die EU plötzlich Anstalten macht Atomenergie als sauber einzustufen und die Biomasse – unsere natürlich gewachsenen und nachwachsenden Rohstoffe – zu verteufeln." Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler bringt höchst emotional auf den Punkt, was viele Steirerinnen und Steirer wirklich ärgert.
Die EU macht Atomstrom grün
Konkret geht es dabei um die "Erneuerbaren-Energie-Richtlininen" (RED), über die im Europäischen Parlament abgestimmt wurde und die nun Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten ist. Und genau darin wird festgelegt, dass zwar Atomstrom durchaus in Ordnung ist, die steirischen Biomasse-Kraftwerke jedoch massiv eingeschränkt werden müssten – das würde wohl das Aus für die umweltfreundliche Energieerzeugung in der Landwirtschaft bedeuten. Nur um die Dimension vor Augen zu führen: In der Steiermark versorgen 600 Biomasseheizwerke über 100.000 Haushalte mit Wärme auf Basis von Biomasse aus dem bäuerlichen Kleinwald.

- Energische Forderung: LH Christopher Drexler versucht Biomasse-Reduktion auf allen Ebenen zu verhindern.
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Bundeskanzler soll für Trendwende sorgen
Die Steirer waren schon im Herbst aktiv, Agrarlandesrat Hans Seitinger und Landwirtschaftskammerpräsident Franz Titschenbacher haben da bereits Umweltministerin Leonore Gewessler bekniet, für ein Veto aus Österreich zu sorgen.
Jetzt geht Drexler noch einen Schritt höher: In einem sehr deutlichen Brief an Bundeskanzler Karl Nehammer fordert er diesen auf, sich offensiv in die Verhandlungen auf europäischer Ebene einzuschalten. "Nur durch ein Nachjustieren der derzeitigen Position des Europäischen Rates zur Holzenergie" könne eine nachhaltige Energieversorgung für Österreich abgesichert werden, heißt es in diesem Schreiben. Die derzeitige Richtlinie sei sowohl für die Steiermark als auch für Österreich höchst problematisch, denn sie enthalte eine Verschärfung der Nachhaltigkeitskriterien für mittlere und kleine Biomasseanlagen, die Erhöhung der Treibhausgas-Mindesteinsparungen sowie einen verpflichtenden Nutzungsvorrang für die industrielle Holzverarbeitung.
Drexler abschließend: "Wir müssen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in eine höhere Entwicklungsgeschwindigkeit kommen: Wind, Sonne, Wasser und Biomasse. Auf diesen vier Beinen müssen wir stehen, um die Energiewende und die Energieunabhängigkeit zu schaffen."

- Die Land- und Forstwirtschaft zählt zu den Säulen der heimischen Energieversorgung.
- Foto: PantherMedia: kwasny222
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Die Forderungen der Steiermark im Detail:
1) Die Definition und die Begrenzungen für Primärbiomasse als Ansatz zur ordnungspolitischen Stofflenkung müssen aus der Richtlinie und Bezügen darauf gestrichen werden. Das Parlament will mit dem RED III-Entwurf mit einem untauglichen Ansatz bestimmte Holzqualitäten für die energetische Nutzung definieren. Die Komplexität der an einem Waldstandort anfallenden Holzarten, Holzsortimente, Baumteile und Holzqualitäten können in ihren Nutzungspfaden keinesfalls von der EK vorgegeben werden. Der Marktdurchlauf mit vielfältigsten Schnittstellen und Verwertungsoptionen kann weder auf EU-Ebene noch auf nationaler Ebene ordnungspolitisch vorgegeben und administriert werden. Die Regelung führt dazu, dass die Zerteilung und Vermarktung vom Waldstandort in die Industrie verlagert wird. Mehr als 600.000 Holzheizer:innen und über 2.400 Nahwärmeanlagen können dann nicht mehr bzw. nur mehr teilweise direkt aus dem Wald, sondern nur mehr indirekt über die Industrie mit Biomassebrennstoffen versorgt werden.
2) Die Nachhaltigkeitskriterien sind so anzupassen, dass sie für den Ausbau der Holzenergie und die nachhaltige Waldbewirtschaftung und unsere Volkswirtschaft und Bevölkerung dienlich sind. Das bedeutet:
• Nachweispflicht auf 20 MW belassen
• Kein verpflichtender Kaskadenzwang
• Keine rückwirkende Erhöhung der THG-Einsparungen
• Keine Ausschlussflächen für Bioenergie in Österreich
3) Die positiven Leistungen der Holzenergie sind vollumfänglich anzuerkennen und entsprechend in den Detailzielen zu verankern. Der Vorschlag eines „Phase down“ bei Primärbiomasse steht diametral zu den nationalen Energie- und Klimazielen und wird deshalb kategorisch abgelehnt. Zur Erreichung der hochgesteckten nationalen Energie- und Klimaziele braucht es zukünftig mehr und nicht weniger an regionaler, nachhaltiger Holzenergie.




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