Wird die Betriebskostenabrechnung von ihrer Wohnung immer teurer?
Sehen sie "SCHWARZ",
wenn sie auf die Abrechnung ihrer Betriebskosten schauen?
Oder, haben sie noch keine Abrechnung ihrer Betriebskosten erhalten?
Vielleicht, haben sie ihre Betriebskostenabrechnung
noch nicht genau nachgerechnet?
Jede Betriebskostenabrechnung, sollte bis Ende Juni zugestellt sein.
Sollte ein Guthaben vom letzten Jahr vorliegen, so muss das Guthaben
auf der Abrechnung aufgelistet sein.
Die Abrechnung sollte die ganze Summe, ihrer Einzahlungen vom Abrechnungszeitraum enthalten und alle Ausgaben im gesamten Jahr.
Auch die gesamte Fläche vom Objekt und die Quadratmeter
die auf ihre Wohnung entfallen.
Es sollten Kosten wie die Hausversicherung,
der Hausbesorger, das Reinigungsmaterial, die Heizung,
Strom, Stiegenhauslicht, der Rasendienst, die Kanalgebühr/Wasser,
die Müllabfuhr, die Grundsteuer, der Kaminfeger und
die Verwaltungskosten angeführt sein.
Ist ihre Betriebskostenabrechnung sehr viel teurer geworden,
können sie sich an eine Vertretung für Mietrecht wenden.
(Mieterschutzverband Österreichs, Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz,
Tel.: 0316/384830
oder
Mietervereinigung Österreichs, Feuerbachgasse 1, 8020 Graz,
Tel.: 050 195 4300
Sicher, auch in jedem anderem Bundesland in Österreich.)
Oder, lassen sie einfach ihre Betriebskosten überprüfen.
Der kleine Beitrag den sie dort bezahlen,
erspart ihnen sicher viele Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Vermieter.
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