Sozialleistungsbetrug
Paar heiratete zwölf Mal und ließ sich wieder scheiden

- Heiratsschwindel einmal anders: Die Staatsanwaltschaft Graz beschäftigt derzeit ein besonders kurioser Fall.
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Ein inzwischen pensioniertes Ehepaar soll das Scheidungsrecht über Jahrzehnte schamlos ausgenutzt und dabei für einen Schaden von rund 326.000 Euro gesorgt haben. Ermittelt wird nun wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
GRAZ. Für viele gilt der Hochzeitstag als einer der schönsten Tage des Lebens. Wohl nicht nur, um mehrfach in diesen Genuss kommen, ließ sich ein Paar gleich zwölf Mal trauen. Nun steht der Verdacht des Sozialleistungsbetrugs im Raum. Stein des Anstoßes für die die kriminalpolizeilichen Ermittlungen des Grazer Kriminalreferats war ein Urteil des Obersten Gerichtshofes im März dieses Jahres. Das Höchstgericht kam zu dem Schluss, dass "die wiederholte Heirat und anschließende Scheidung vom selben Gatten rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Ehe nie zerrüttet war und die Scheidungen nur deshalb erfolgten, um einen Anspruch auf Witwenpension zu begründen".

- Der durch unrechtmäßiges Heiraten und Scheiden entstandene finanzielle Schaden für die PVA liegt bei über 300.000 Euro.
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Kurios: 1982 heiratet die heute 73-jährige Witwe ihren zweiten Mann zum ersten Mal, nur um sich sich sechs Jahre später wieder scheiden zu lassen. Dieses Vorgehen wiederholte das Paar, das durchgehend in einem Haushalt lebte, weitere elf Mal bis ins Jahr 2022. Wie man seitens der Polizei bekanntgab, wurde der Frau nach Einhaltung von erforderlichen Fristen jeweils wechselweise die gesetzlich zustehende Witwenpension bzw. eine Abfertigung bis zur erstmaligen Verweigerung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Mai 2022 ausbezahlt. Den negativen Bescheid bekämpfte die Betroffene in der Folge bis zum Höchstgericht, welches die Rechtsansicht der gerichtlichen Vorinstanzen letztlich bestätigte.
"Vorzeigeehe" ohne Trennungen
Die seitens der Polizei geführten Ermittlungen in diesem Fall sind nun abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der strafrechtlich relevante Verdacht, dass das pensionierte Paar diese Vorgehensweise bewusst im gemeinsamen Einvernehmen wählte, um sich aus den teils steuerbegünstigten Zuwendungen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Im Rahmen der Ermittlungen befragte Zeugen und Auskunftspersonen bestätigten dabei den Eindruck, dass die beiden über mehr als 35 Jahre hinweg zu keinem Zeitpunkt tatsächlich getrennt waren und sie vielmehr eine "Vorzeigeehe" führten. Das Umfeld soll zudem vom wiederholten Heiraten und den Scheidungen nichts mitbekommen haben.
Das aktuell (wieder) verheiratete Paar zeigte sich bei Befragungen zum Sachverhalt nicht geständig und verweigerte die Aussagen. Der entstandene Gesamtschaden zum Nachteil der Pensionsversicherungsanstalt soll sich den Ermittlungen zufolge auf mehr als 326.000 Euro belaufen. Beide werden nun wegen des strafrechtlichen Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs an der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.
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