Grazer Gemeinderat
"Missstände bei gewerblicher Kurzzeitvermietung"

- Mehr als 1300 Unterkünfte werden in Graz bereits über die Online-Buchungs-Plattform Airbnb zur Kurzzeitmiete angeboten.
- Foto: Airbnb
- hochgeladen von Andrea Peetz
Auch in Graz sind die Kurzzeitvermietungen eigener Räumlichkeiten – wie etwa über Plattformen wie Airbnb – längst angekommen. Über die Missstände bei gewerblichen Kurzzeitvermietungen wurde in der letzten Gemeinderatssitzung gesprochen.
GRAZ. Mehr als 1.300 Airbnb-Wohnungen zählt das Grazer Stadtgebiet. Für Besucherinnen und Besucher der Murmetropole ein tolles Angebot, denn sie können günstig und nah am "echten Leben" in Graz Unterschlupf finden und Urlaub machen. Und auch für viele Privatpersonen ist die Möglichkeit, die eigenen Räumlichkeiten zur Kurzzeitvermietung zur Verfügung zu stellen, eine lukrative Gelegenheit. Ein paar Regeln müssen dafür aber selbstverständlich eingehalten werden.

- Gemeinderat Gerhard Hackenberger (Grüne)
- Foto: Gemeinderatsklub der Grünen ALG
- hochgeladen von Josefine Steingräber
Gemeinderat Gerhard Hackenberger (Grüne) hat sich mit dem Thema genauer auseinandergesetzt und es im letzten Gemeinderat für dieses Jahr angesprochen. In einer Fragestunde wollte er vom Wirtschaftsstadtrat Günter Riegler (ÖVP) wissen, welche Schritte eingeleitet bzw. künftig geplant werden sollen, um Missstände und unlauteren Wettbewerb bei der Kurzzeitvermietung von Wohnungen und Häusern für touristische Zwecke über Internetplattformen wie Airbnb abzustellen.
Wettbewerb, Wohnungsmarkt und Widmungen
Vermietungen dieser Art werden laut Verwaltungsgerichtshof als gewerbliche Tätigkeiten gewertet, die natürlich genehmigt werden müssen. Damit einher geht auch die Regelung, dass Wohnungen, die auch zur Kurzzeitmiete angeboten werden, mit der entsprechenden Widmung und Nutzungsänderung nach Steiermärkischem Baugesetz versehen werden müssen. Dazu gehören also neben Gewerbesteuern auch Nächtigungsabgaben pro Kopf und Nacht. Wer gegen das Gesetzt verstößt oder Abgaben nicht rechtmäßig leistet, hat bislang mit einer Geldstrafe von 363 bis 14.535 Euro zu rechen.
Für Gemeinderat Hackenberger sei auch klar, dass Wohnung, die zu touristischen Zwecken etwa über Airbnb angeboten werden, dem regulären Wohnungsmarkt entzogen würden. Darüber hinaus schädigten sie die örtliche Wirtschaft, da sie eine Konkurrenz zu gewerblichen Beherbergungsbetrieben darstellten, so Hackenberger.
"Privatvermietung leicht gemacht"
Günter Riegler, der vor 2021 schon als Finanzstadtrat in Graz mit dem Thema beschäftigt war, brachte die "Airbnb Infobroschüre: Privatvermietung leicht gemacht" auf den Plan. Darin finden sich alle wichtigen Informationen für Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungs- und Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Hingewiesen werde in dieser Informationssammlung auch auf die Meldungen über Nächtigungs- und Tourismusabgaben, Meldeverpflichtungen und steuerliche Notwendigkeiten.

- Günter Riegler, Stadtrat (ÖVP)
- Foto: Stadt Graz/ Foto Fischer
- hochgeladen von Josefine Steingräber
An Information mangelt es also nicht. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen scheinen keine in Planung zu sein. Die Frage wie viele Verstöße und Geldstrafen in der Vergangenheit bereits ermittelt und verhängt wurden, konnte der Wirtschaftsstadtrat nicht beantworten.
Mehr Informationen:
- Die Infobroschüre "Privatvermietungen leicht gemacht" ist zu finden unter graztourismus.at.
- Mehr Regeln für die Steiermark findest du auch auf der Website von Airbnb.
So ist Lage in Wien:
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