Mietbetrüger in Graz
30.000 Euro Kaution für Airbnb-Wohnungen kassiert

- Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche in Graz. Die bisherige Schadenssumme beläuft sich auf rund 30.000 Euro.
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In den vergangenen Wochen häuft sich eine neue Betrugsmasche mit Mietwohnungen. Zurzeit sind zwölf Fälle bekannt, der Schaden beläuft sich auf über 30.000 Euro. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.
GRAZ. In letzter Zeit häuften sich die Anzeigen aus Graz hinsichtlich von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen. Ein bislang unbekannter Täter soll über "Airbnb" temporär Wohnungen angemietet haben. In weiterer Folge soll diese Person – vermutlich mit gefälschter Identität – als Immobilienmakler für das Objekt aufgetreten sein.
Der Unbekannte inseriert daraufhin diese Wohnungen auf der Verkaufsplattform Willhaben als freie Mietwohnung und vereinbart mit den Interessenten Besichtigungstermine – in dem von ihm gemieteten – Zeitraum. Bislang ließ sich der vermeintliche Wohnungsanbieter beziehungsweise Makler bei den Besichtigungen durch eine vermeintliche Putzfrau oder einen Mitarbeiter vertreten, wobei es meist trotzdem zu Vertragsabschlüssen und in weiterer Folge zu Überweisungen auf vom Täter angegebene österreichische Konten kam.

- Ein Unbekannter vermietete von ihm temporär angemietete Wohnungen vermeintlich weiter und kassierte Kaution von den Geschädigten.
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Geld auf verschiedenen Konten
Vermutlich bedient sich der Täter sogenannter „Money Mules“. Das sind an der eigentlichen Betrugshandlung Unbeteiligte, die ihre Konten für Überweisungen zur Verfügung stellen und das eingegangene Geld an den eigentlichen Täter, gegen eine geringe Provision, weiterleiten. Derartige Tätigkeiten fallen unter Umständen unter die Strafbarkeit von Geldwäsche.
Da über einen Messenger-Dienst ständiger Kontakt mit dem „Makler“ herrschte und auch professionelle Exposés der Wohnungen sowie Designs von bestehenden Immobilienfirmen bei den Verträgen zur Anwendung kamen, realisierten die Geschädigten meist erst bei der Wohnungs- oder Schlüsselübergabe, dass es sich um einen Betrug handelt.
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