Auswirkungen der Bundesliga-Reform 2018/2019 auf die steirische Landesliga

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Da ich in den letzten Wochen immer wieder Gerüchte zu mehr als einem Aufsteiger aus Landesliga und den Oberligen gehört habe, eine kurze Zusammenfassung zur Bundesliga Reform und die Auswirkungen auf die Auf- und Absteiger in der Regionalliga Mitte, der Landesliga und den steirischen Oberligen nach Ende der aktuellen Saison.

Bundesliga Reform 2018/2019

Die Anzahl der Vereine in der Bundesliga wird aber der Saison 2018/2019 von 10 auf 12 erhöht. Die Mannschaften auf dem 1. und 2. Platz der Erste Liga steigen in die Bundesliga auf, der Letzte der Bundesliga spielt gegen die Mannschaft auf Platz 3 der Erste Liga Relegation.

Die Erste Liga wird um sechs Mannschaften auf 16 vergrößert, durch die zwei Aufsteiger in die Bundesliga gibt es anfangs acht freie Plätze für Aufsteiger aus den Regionalligen. Eine weitere Mannschaft aus den Regionalligen spielt gegen den Letzten der Erste Liga Relegation.
In den Folgejahren gibt es einen Fixabsteiger aus der Bundesliga und drei Absteiger aus der Erste Liga.

Auswirkungen auf die Regionalliga Mitte

Aus allen drei Regionalligen (Ost, Mitte, und West) steigen 8 Mannschaften fix auf. Der 9. freie Platz in der 2. Leistungsstufe (Erste Liga) ergibt sich aus einem Play-Off (Hin- und Rückspiel) zwischen dem 10. der Erste Liga nach Ende der Saison 2017/2018 gegen den 3. seiner jeweils zugehörigen Regionalliga. Es steigen daher maximal drei Vereine aus der Regionalliga Mitte in die Erste Liga auf. Sollte der Zehnplatzierte der Ersten Liga aus einem anderen Landesverband kommen, können aus der Regionalliga Mitte drei Vereine direkt aufsteigen.

Die drei frei werdenden Plätze in der Regionalliga Mitte werden durch die drei Landesmeister aus Kärnten, Steiermark und Oberösterreich aufgefüllt.

Aus der Regionalliga Mitte steigt der Letztplatzierte, das kann der sportlich Letzte oder ein Team das freiwillig absteigt sein, ab.
Sollte es der Bedarf ergeben, dass die Regionalliga Mitte eine weitere Mannschaft für die Auffüllung auf 16 Teams benötigt, kann jener Landesverband, der am wenigsten Vereine in der Regionalliga Mitte stellt (derzeit Kärnten) zusätzliche Aufsteiger nominieren. Wenn dieser Landesverband keine weiteren Aufsteiger nominieren können, entscheidet die Paritätische Kommission über die weitere Vorgangsweise (Aufsteiger aus einem andern Landesverband oder Aussetzung des Abstiegs).

Die Zahl der absteigenden Vereine ergibt sich, wenn nach Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren (Landesliga) bzw. oberen Leistungsstufe (Erste Liga) die festgesetzte Vereinszahl von 16 erreicht wird.

Auswirkungen auf die Landesliga Steiermark

Die einzige Auswirkung für die Landesliga sind im ersten Jahr somit weniger potentielle Absteiger aus der Regionalliga Mitte.
Der steirische Landesmeister steigt in die RLM auf, die drei Oberliga Meister (Nord, Mitte und Süd) rücken nach. Um wieder auf 16 Vereine in der Landesliga zu kommen sind die zwei Letztplatzierten Fixabsteiger in ihre jeweiligen Oberligen. Bei einem Absteiger aus der RLM gibt es einen zusätzlichen Absteiger.
Die Mannschaft auf Tabellenrang 13 spielt Relegation gegen den Oberliga Zweiten der jeweiligen Region.

Auswirkungen auf die steirische Oberligen



Aus jeder der drei Oberligen steigt der Meister fix in die LL auf, der Tabellenzweite der Oberliga, dem die Mannschaft auf Platz 13 der Landesliga zuzuordnen ist, spielt gegen diese Mannschaft Relegation.

Mehr und Details zu den unteren Ligen unter Auf– und Abstiegsregelung Meisterschaft 2017/2018 (Steirischer Fußballverband).

Naturgemäß gibt es auch Sonderregelungen vor allem hinsichtlich Nichterteilung der Bundesliga-Lizenz bzw. Bundesliga-Zulassungskriterien – siehe Anlage bzw. StFV-Handbuch 2017-2018 Seiten 185ff.

Foto: Bundesliga
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