Schildkröten müssen zur Anmeldung

Viele Schildkröten wohnen draußen im Garten, wo sie auch überwintern. | Foto: KK
  • Viele Schildkröten wohnen draußen im Garten, wo sie auch überwintern.
  • Foto: KK
  • hochgeladen von Kathi Almer

„Ich muss meine Schildkröten offiziell anmelden?“ Dass man die „Exoten“ unter den Haustieren, wie Schlangen und Spinnen, bei der Bezirkshauptmannschaft melden muss, dafür gibt es in der Leibnitzer Bevölkerung durchaus Verständnis. Dass aber Schildkröten ebenfalls unter diese Verordnung fallen, ist für eine Schildkrötenbesitzerin aus Leibnitz, die seit vielen Jahren vier Schildkröten im Garten hat, unerklärlich. Schildkröten als Haustiere sind im Bezirk durchaus beliebt - 27 Schildkrötenhalter kommen auf insgesamt 83 Tiere.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gibt für die Anmeldung klare Regeln vor: „Man muss als Schildkrötenbesitzer einen Nachweis für die Schildkröte und deren Art bringen. Dieser kommt dann in die Datenbank und wird von uns auch kontrolliert“, erklärt Thomas Allmer vom Veterinärwesen. „Wir kommen unangekündigt beim Tierbesitzer vorbei und kontrollieren, ob das Tier artgerecht gehalten wird, die Größe des Terrariums und ob es dem Tier gut geht.“
Ob diese Meldepflicht wirklich gerechtfertigt ist, darüber lässt sich streiten.Tierarzt Matthias Weber schwankt zwischen zwei Seiten: „Dass man Schildkröten mit Schlangen und Spinnen in einen Topf steckt, ist Unsinn, denn Schildkröten stellen wirklich keine Bedrohung für Menschen dar. So gehesen ist die Registrierung sinnlos. Andererseits ist es von der Sicht des Tierschutzes sicher gut, wenn jemand überprüft, ob die Tiere so gehalten werden, wie es ihrem Naturell entspricht.“

Push- und WhatsApp-Neuigkeiten aufs Handy
MeinBezirk auf Facebook und Instagram folgen
MeinBezirk als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.