"Ihr Hund bellt die ganze Nacht!"

- Bezirkspolizeikommandant Wilfried Brocks: Betrüger versuchen dem Angerufenen ein "Ja" zu entlocken."
- Foto: privat
- hochgeladen von Eva Jungmann
Vorsicht vor ominösen Telefonanrufen! Wenn Sie ein lautes "Ja" sagen, kann das ein Vertragsabschluss sein.
BEZIRK (eju). Das Firmenhandy der BB-Redakteurin läutet. Am Display erscheint eine eigenartige Nummer, die es eigentlich nicht geben kann: +43 695/8011803. Nach einer Begrüßungsfloskel vom Tonband meldet sich am anderen Ende eine weibliche Stimme mit unverkennbar norddeutschem Akzent, die behauptet: "Hallo, ich bin Ihre Nachbarin. Ich habe in den vergangenen Nächten nur ganz wenig geschlafen, weil Ihr Hund so gebellt hat. Ich bin schon ganz fertig, weil ich so unausgeschlafen bin."
Tonband ruft an
Auf die Reaktion "Wer sollen Sie sein?" erfolgt eine kurze Pause, ehe das – wie sich herausstellt – Tonband fortsetzt und fragt: "Wissen Sie überhaupt, dass Ihr Hund bellt?" Die Redakteurin legt ohne ein weiteres Wort auf, weil sie zunächst eine linke Aktion à la "Ö3-Callboy" vermutet. Dann wundert sie sich, weil es erstens nachweislich keine deutsche Nachbarin gibt und zweitens auch keinen in der Nacht bellenden Hund, somit kann es sich nur um einen Telefonbetrug handeln.
Betrüger wollen "Ja" hören
Diese Vermutung bestätigt Bezirkspolizeikommandant Wilfried Brocks im anschließenden Gespräch: "Diese telefonische Betrugsmasche gibt's in Echtzeit mit Personen, die tatsächlich mit einem sprechen, aber noch viel öfter durch Tonbänder, die darauf aus sind, dass man ein deutlich zu vernehmendes 'Ja' von einer Person aufnehmen kann, das man dann mit einer Person, einem Personendatensatz sowie einer Adresse verbinden kann, um dann den Anschein zu erwecken, dass der Betreffende einem Vertrag oder einer Abmachung zugestimmt hätte."
Forderungen kommen später
In weiterer Folge bekämen die so zu einem "Ja" genötigten Personen ein Schreiben oder E-Mail mit einer Forderung oder ein Mahnschreiben zugeschickt, wonach etwas nicht eingezahlt worden sei. Das müsse man sich genau ansehen, inwieweit einem solchen Vertrag zu widersprechen sei oder ob man den Konsumentenschutz oder die Arbeiterkammer einschalten müsse.
AK-Konsumentenschutz berät und hilft
AK-Gmünd-Leiter Michael Preissl erklärt dazu: "Wenn jemand solche Zahlungsaufforderungen bekommt, ist der erste Weg, zu schauen, ob die Forderung aus dem In- oder Ausland kommt. Wenn sie aus dem Ausland kommt, kann man es vergessen. Eine Forderung wird erst dann haarig, wenn sie von einem inländischen Inkassobüro oder vom Gericht kommt. Wenn man so ein Schreiben bekommt, aber nichts bestellt hat, kann man direkt zum Konsumentenschutz der Arbeiterkammer damit gehen und nachforschen, ob man in letzter Zeit eventuell einen ominösen Anruf gehabt hat. Ganz verhindern kann man solche Sachen nicht, weil irgendwann ein Gericht entschieden hat, dass ein Vertrag auch telefonisch abgeschlossen werden kann. Wenn man nicht das typische Rücktrittsrecht binnen sieben Tagen nutzt, ist so etwas möglich. In vielen Fällen gehen solche Forderungen ins Leere. Es ist nach dem Verbraucherschutz verboten, dass mir jemand am Telefon etwas verkaufen will, ohne dass dieser zuvor von mir dazu aufgefordert worden ist."


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