RECHTE DER KINDER und EXISTENZGRUNDLAGEN
Die österreichische Verfassung garantiert jedem Bürger ein Recht auf Leben. Zur Sicherung einer minimalen Lebensgrundlage wurde das Existenzminimum eingeführt. Das Existenzminimum ist jener unpfändbare Betrag, der einem Menschen bleiben muss, mit dem gerade noch ein Überleben möglich ist.
Im Gegensatz zum deutschen Recht, dieses gesteht einem unterhaltspflichtigen Vater 1080€ zu (Düsseldorfer Tabelle, 2015), unterscheidet man in Österreich zwischen dem 75%-igen Unterhaltsexistenzminimum und dem „normalen“ Existenzminimum (Versandhaus udgl.)
In Österreich herrscht die Ansicht, dass für einen Unterhaltspflichtigen (i.d.R. Vater) das normale Existenzminimum keine Gültigkeit hat und auch Pfändungen bis 25% unter das „normale“ Existenzminimum möglich sind.
Während einer Einzelperson ein Existenzminimum von 1017€ pro Monat zugestanden wird, gilt für einen Unterhaltsverpflichteten, der seine Kinder mehrere Tage die Woche in seinem Haushalt betreut ein Existenzminimum von 762€ per Monat (12x im Jahr). Aus diesem soll dieser Miete, Heizung, Strom, Betriebskosten, Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung und Mobilität, und die Kinder in seinem Haushalt finanzieren.
Die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ beträgt derzeit Euro 828 für einen Einpersonenhaushalt. Die Armutsgefährdung liegt in Österreich bei Euro 1.104!
Diese Regelungen sind ein Affront zum KindNamRÄG 2013!
In diesem Gesetz wurde das Recht der Kinder auf beide Elternteile aufgenommen und klar definiert, dass Väter nicht nur Wochenendpapas sein sollen. Vielmehr sollen diese auch Zeiten unter der Woche mit den Kindern verbringen. Gleichzeitig werden Unterhaltsverpflichtete (Väter), die ihre Kinder auch unter der Woche betreuen, mit Unterhaltsforderungen an und unter das Existenzminimum gepfändet. Damit wird die rechtliche Betreuungspflicht finanziell ausgehebelt.
Rechtsjargon:
„Zusätzliche Kinderbetreuung ist alleiniges Privatvergnügen des Unterhaltspflichtigen und zu dessen Lasten zu billigen“
Der Verein vaterverbot.at fordert eine sofortige Reform des Unterhaltsrechts und die Anhebung der Pfändungsgrenzen für Unterhaltspflichtige, zum Wohle der Kinder gemäß Bundesverfassung!
KINDER HABEN DAS RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE und VÄTER SIND KEINE BESUCHER!
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