KOMMENTAR: Es geht schlicht ums Überleben
Im Wettkampf der Bundesländer um die strengsten Regelungen in ihren Mindestsicherungsgesetzen hat sich nun der Verfassungsgerichtshof als Spielverderber eingeschaltet. Vorerst nur in Niederösterreich, aber es würde schon sehr wundern, wenn nicht bald auch die oberösterreichischen und burgenländischen Gesetzgeber mit Anfechtungen konfrontiert werden.
Eine gute Gelegenheit, sich darauf zu besinnen, warum es dieses Gesetz überhaupt geben muss. Es geht um ein Mindestmaß an sozialer Absicherung für die absolut Ärmsten unserer Bevölkerung. Es geht darum, existenzielle Notlagen zu verhindern. Es geht für viele schlicht ums Überleben. Davon sind sowohl österreichische Staatsbürger als auch anerkannte Flüchtlinge betroffen.
Daran sollten die verantwortlichen Politiker denken, bevor sie erneut versuchen, juristische Schlupflöcher zu finden, um die Ungleichbehandlung wieder in Gesetzesform zu gießen.
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