Tatort im Bezirk Eisenstadt
Zwei türkische Angeklagte belasteten sich gegenseitig
Heroin-Handel. Einbruch, Diebstahl, Hehlerei und Krypto-Währungs-Betrug mit einem Gesamtschaden von rund 70.000 Euro. Angelastet wurde das Verbrechenspaket zwei türkischen Staatsbürgern. Die sich im Landesgericht Eisenstadt gegenseitig belasteten. Mit vielen Widersprüchen. Zahlreichen Ausreden trotz DNA-Spuren. Und einer Verleumdungs-Ermahnung der Vorsitzenden.
BEZIRK EISENSTADT. Im Rahmen der gegenseitigen Bezichtigungen warf der Anwalt eines Beschuldigten in den Raum: „Hier geht es offenbar um eine Retourkutsche, weil der zweite Angeklagte sauer ist, dass mein Mandant bei der Polizei gegen ihn ausgesagt hat!“
Beide Täter Geldempfänger vom AMS
Die ehemaligen Freunde, türkische Staatsbürger mit Wohnsitz im Bezirk Eisenstadt, 26 und 33 Jahre alt, sind arbeitslos und teils seit Jahren AMS-Geldbezieher. Beide zeigten sich nur teilgeständig. Beiden wurde nunmehr im Saal 7 des Landesgerichtes Eisenstadt der Prozess gemacht, zu dem der ältere Beschuldigte in Handschellen - direkt aus der Zelle - vorgeführt worden ist.
Graphikkarten, Krypto-Währung, Heroin
Von der Staatsanwältin angeklagt waren der Diebstahl von dutzenden Computer-Graphikkarten aus Lager-/Büroräumen im Burgenland (Kleinhöflein) und in NÖ mit einem Gesamtschaden von rund 55.000 Euro. Zudem der Betrug mit Kryptowährung im Wert von 15.000 Euro. Ergänzt durch Kauf, Verkauf und Eigenkonsum von Heroin.
Ein Delikt, zwei Darstellungen
Beide Angeklagte erzählten Richterin Karin Knöchl die Vorfälle aus ihrer Sicht. Aber so konträr, dass es oftmals schwer Nachvollziehbar war, dass es sich um ein und dieselben Delikte handelte. Uneins waren sie sich so gut wie bei allen Vorwürfen.
Gegenseitige Vorwürfe bei Heroin-Beschaffung
Punkto Heroin-Kauf erzählte der 26-Jährige, dass sie gemeinsam nach Wien gefahren sind, dort der beiderseits bekannte Dealer ins Auto eingestiegen ist und ihnen im Fahrzeug jeweils die bestellte Menge Heroin ausgefolgt habe. Der 33-jährige Türke wiederum sagte, dass sein ehemaliger Freund alleine ausgestiegen ist, das Suchtgift gekauft und ihm dann einen Teil gegeben hat. Auch will er rund 200 Gramm von ihm in Eisenstadt gekauft haben. Was der 26-Jährige in Abrede stellte und erklärte: „Das stimmt nicht. Ich habe nie etwas alleine organisiert und auch nie in Eisenstadt verkauft!“
Keine Diebstähle, sondern Missverständisse
Der 33-jährige Angeklagte behauptete zudem, dass er nichts mit Diebstählen von Graphikkarten zu tun hatte. Sprach von Missverständnissen. Wäre an den Tagen der Verbrechen teils gar nicht vor Ort gewesen. Unabhängig von sichergestellten DNA-Spuren bei einem Tatort belastete ihn der Zweitangeklagte - der im Auftrag des 33-Jährigen die gestohlen Graphikkarten über Willhaben verkauft und dafür pro Stück 300 Euro Prämie bekommen haben will.
Richterin warnte vor Verleumdung
Das Hin- und Her zwischen den beiden Beschuldigten zog sich über mehrere Stunden. Ging sogar so weit, dass die Richterin den 33-Jährigen ermahnte: „Überlegen sie sich, was sie sagen. Wenn sie den Mitangeklagten wissentlich falsch belasten, sprechen wir von Verleumdung!“ Danach wurden zahlreiche Zeugen und auch der erhebende Polizist befragt.
Zwei Haftstrafen, nicht rechtskräftig
Schlussendlich hatte das ganze Leugnen, speziell des Haupttäters, keinen Sinn. Denn der Schöffensenat verurteile den 33-jährigen Türken zu 20 Monaten Gefängnis, davon 6 unbedingt. Einen Freispruch bekam er lediglich für den Betrug mit Krypto-Währung, da keine ausreichenden Beweise vorhanden waren. Sein mitangeklagter, ehemaliger Freund bekam 5 Monate Haft bedingt. Während die beiden Angeklagten die Urteile annahmen, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab - daher nicht rechtskräftig.
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