Scheinrechnungen
Unternehmer soll drei Mio Euro Steuern hinterzogen haben
Drei Millionen Euro an Steuerhinterziehung mittels Scheinrechnungen warf die Staatsanwaltschaft einem vorbestraften Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften vor. Der zweitägige Prozess findet in Eisenstadt statt, da sich das zuständige NÖ-Gericht für befangen erklärte. Begründet mit einem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Angeklagten und einem dort agierenden Justizvertreter.
EISENSTADT. „Zwei Verbrechen des Abgabenbetruges sowie das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung werden dem Angeklagten zur Last gelegt“, eröffnete die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Minutenlang dauerte die Auflistung der Vorwürfe, die den Zeitraum 2010 bis 2020 betrafen und mit einer Schadensumme von knapp drei Millionen Euro beziffert wurden.
Scheinrechnungen
Als Verantwortlicher „dreier GmbHs (Anm.d.Red.: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie neun KG’s (Anm.d.Red.: Kommanditgesellschaft) hat der Geschäftsmann falsche Urkunden und Beweismittel, nämlich Scheinrechnungen, denen keine Lieferungen oder sonstige Leistungen zu Grunde lagen, verwendet!“, schilderte die Anklägerin. Der Schaden nicht abgeführter Finanzbeträge: Körperschaftssteuer 398.000 Euro; Kapitalertragsteuer 323.000 Euro; Werbeabgaben 62.400 Euro; Umsatzsteuer mehr als 1,9 Millionen Euro.
Bei den vielen Unternehmen, die alle unter der alleinigen Kontrolle des Beschuldigten standen, hätte es in insgesamt zehn Jahren grundsätzlich keine Angestellten gegeben, heißt es in der Anklageschrift. Lediglich in einer Firma scheinen kurzfristig drei Mitarbeiter auf, für den Zeitraum von eineinhalb Jahren auch die Ehefrau des Mannes als Vollzeitbeschäftigte.
Gutscheine, Hubschrauber …
Anhand seiner „Fake-Geschäfte“ innerhalb seines Firmengeflechts mittels Scheinrechnungen habe der Mann auch Geld für private Zwecke rausgeschleust, stellte die Staatsanwältin fest. Die Rede ist dabei ebenso von „frei erfundenen Vorgängen“, verdeckten Gewinnausschüttungen, „Schein-Gutscheinen“ und dubiosen Machenschaften rund um einen „Tragschrauber“, mehr oder weniger einem kleinen Hubschrauber.
Die Verteidigerin sprach von einem nicht nachvollziehbaren Pauschalverdacht in Bezug auf Scheinrechnungen seitens der Anklagebehörden und beharrte darauf, dass ihr Mandant definitiv keinen durchdachten Steuerbetrug gemacht hat und es gar keinen Steuerschaden gibt. Der Beschuldigte selbst, Ende 50, aus NÖ, bekannte sich wegen der Akzeptanz kleiner Vorwürfe „teilweise schuldig“, alle massiven Vorwürfe bestritt er vehement.
Einschlägig vorbestraft
Richterin Karin Lückl wies zu Prozessbeginn auf eine einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten hin, resultierend aus Finanzvergehen. Das Urteil aus 2020 betrug „30 Monate bedingte Haft sowie eine Strafe von 150.000 Euro!“ Im Zuge der Punkt-für-Punkt-Aufarbeitung laut Anklageschrift und der ausschweifenden Verantwortungen des Mannes kam es zu mehreren verbalen Konfrontationen zwischen Schöffensenat und dem Unternehmer.
"Wunderwuzzi"
Aufgrund der breitgefächerten Tätigkeits-Schilderungen innerhalb seiner vielen Unternehmen bezeichnete die Vorsitzende den Angeklagten zwischendurch als „Wunderwuzzi“, wenn er denn all die Geschäfte in Höhe mehrerer hunderttausend Euro alleine abwickeln hätte können. Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer mahnte den Beschuldigten zu klaren Aussagen und missbilligte mit eindeutigen Worten dessen schwammige Erläuterungen.
Nach siebenstündiger Verhandlung wurde der Prozess unterbrochen. Am Folgetag kommt es zur geplanten Fortsetzung. Mit einem Urteil ist in den späten Nachmittagsstunden zu rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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