Kraftwerk
Nur noch eine Chance für den umstrittenen Pumpspeicher auf der Koralm

Der Bau des Pumpspeicherkraftwerks auf der Koralm wird immer unwahrscheinlicher. | Foto: Koralmkraft
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  • Der Bau des Pumpspeicherkraftwerks auf der Koralm wird immer unwahrscheinlicher.
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Der Verfassungsgerichtshof hat diese Woche entschieden: Die Beschwerde der Projektbetreiber des geplanten Kraftwerks auf der Koralm wird abgewiesen. Ihnen bleibt nur noch der Schritt vor den Verwaltungsgerichtshof.

BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Vor genau einem Jahr hat schon das Bundesverwaltungsgericht den positiven Bescheid des Landes Steiermark abgewiesen. Nun gibt es für die Projektwerber des Pumpspeicherkraftwerks auf der Koralm eine weitere Niederlage: Auch der Verfassungsgerichtshof erteilt dem umstrittenen Projekt eine Absage.

Soll das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm gebaut werden?

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Sommer 2023 damit begründet, dass das Land Steiermark das Europaschutzgebiet auf der Koralpe noch nicht ausgewiesen hatte – eine Naturverträglichkeitsprüfung sei somit nicht möglich. Das hat das Land im Frühjahr 2024 nachgeholt.

Die fünf Teile des Europaschutzgebietes Koralpe – der Oberspeicher des geplanten Pumpspeichers würde darin liegen. | Foto: Land Steiermark/basemap.at/RegionalMedien
  • Die fünf Teile des Europaschutzgebietes Koralpe – der Oberspeicher des geplanten Pumpspeichers würde darin liegen.
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Vor dem Verfassungsgerichtshof ging es nun um eine fragwürdige Verordnung des Landschaftsschutzgebiets (nicht des Europaschutzgebiets): Dieses wurde verkleinert und hätte das Kraftwerksprojekt nicht mehr berührt. Die eigentlich zu ihren Gunsten erlassene Verordnung wollten die Projektwerber nutzen, um den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtens werden zu lassen, wie Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation "Virus" (eine der Projektgegner) sagt: "Sie haben offenkundig aus Nützlichkeitsüberlegungen im von ihnen angestrengten zweiten Verfahren beim Verfassungsgerichtshof eine 180-Grad-Kehrtwendung vollzogen. Dieser Spuk ist nun zu Ende."

Begründung des Verfassungsgerichtshofs

Der Verfassungsgerichtshof hat die rechtswidrige Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets nicht aufgehoben, weil sie nicht präjudiziell, also nicht von Bedeutung für zukünftige Fälle sei. Die Beschwerde der Projektwerber sei abgelehnt worden, weil sie nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden seien.

Letzte Chance Verwaltungsgerichtshof

Das Projekt geht nun weiter an den Verwaltungsgerichtshof: Innerhalb von sechs Wochen müssten die Betreiber des geplanten Kraftwerks dort Beschwerde einreichen. Es ist das letzte außerordentliche Rechtsmittel – und somit die letzte Chance, dass der Bau des Pumpspeichers auf der Koralm doch noch rechtskräftig wird. In ein bis zwei Jahren dürfte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs fallen.

So sollte laut Plänen der Oberspeicher auf der Glitzalm aussehen. | Foto: Koralmkraft
  • So sollte laut Plänen der Oberspeicher auf der Glitzalm aussehen.
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Im Herbst 2021 genehmigte das Land Steiermark (nach dreijähriger Umweltverträglichkeitsprüfung) den Bau des Kraftwerks. Nach Beschwerden von 17 Parteien landete das Projekt beim Bundesverwaltungsgericht, welches die Baubewilligung aufhob. Daraufhin wiederum legten die Projektbetreiber Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Nachdem dieser nun auch gegen das Projekt entschied, bleibt nur mehr die rechtliche Möglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof.

Stimmen für und gegen das Kraftwerk:

Auch Energiewirtschaft bemängelt Sinnhaftigkeit
Weiter Tauziehen um den Pumpspeicher auf der Koralm
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