AMS-Gründerprogramm
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit

- Wer beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, wird beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützt.
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- hochgeladen von Franz Tscheinig
BURGENLAND. Der Schritt in die Selbständigkeit kann eine attraktive Alternative sein, neu durchzustarten und die eigene Idee zu realisieren. Wer beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, wird dabei unterstützt: Das Unternehmensgründungsprogramm, kurz UGP, ist für viele das Sprungbrett ins Unternehmertum.
Wer kann am UGP teilnehmen?
Wenn Sie in das UGP aufgenommen werden wollen, sollten Sie sich bereits Gedanken darüber gemacht haben, wie Ihre Selbständigkeit funktionieren soll – also eine konkrete Idee und ein Ziel haben. Außerdem wird die berufliche Eignung vorausgesetzt. Gut zu wissen: Auch wenn Sie noch beschäftigt sind, aber bereits wissen, dass Sie gekündigt werden, können Sie sich über das UGP informieren.
Was wird vom AMS unterstützt?
Das AMS unterstützt nur Gründungen, die auch wirtschaftlich erfolgversprechend sind. Schließlich sollen Gründer in ihrer Selbständigkeit gut leben können und nicht in die Insolvenz stolpern. Die Vorauswahl ist daher relativ streng.
Während der Teilnahme am UGP erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Haben Sie darauf keinen Anspruch, erhalten Sie finanzielle Unterstützung zur Deckung des Lebensunterhalts
Nach der Gründung erhalten Sie üblicherweise noch weitere zwei Monate finanzielle Unterstützung in Form der sogenannten "Gründungsbeihilfe". Dabei übernimmt das AMS zusätzlich die Zahlung der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft in Höhe des Mindestbeitrags.
Die gesamte Programmdauer des UGP beträgt im Allgemeinen sechs Monate, in bestimmten Ausnahmefällen haben Sie sogar neun Monate Zeit.
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