Dienstverhinderung wegen Schnee
Verspätung ist kein Entlassungsgrund
Am Wochenende hielt der Winter auch im Burgenland Einzug. Doch was, wenn es aufgrund von Schnee und Eis zu Problemen auf den Straßen kommt und man zu spät oder – im schlimmsten Fall – gar nicht in die Arbeit kommt? Die Arbeiterkammer Burgenland hat dazu die richtigen Antworten.
BURGENLAND. Wenn Beschäftigte aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen oder Nicht-Erscheinen rechtfertigt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch keinen Urlaubstag nehmen und sie haben Anspruch auf Entgelt. Verspätung oder Fernbleiben dürfen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch nicht zum Anlass für eine Entlassung genommen werden.
Umgehend beim Arbeitgeber melden
Allerdings müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer uvor alles Zumutbare unternommen haben, um pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen. Zum Beispiel früher aufbrechen oder den eigenen PKW anstatt öffentlicher Verkehrsmittel benutzen. „Ob eine solche Maßnahme tatsächlich zumutbar ist, wird dann im Einzelfall geprüft“ erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Ines Simmel. Wichtig ist , sich umgehend beim Arbeitgeber zu melden, wenn es zu Verspätungen kommt.
Kinderbetreuung
Entschuldigt ist man auch, wenn man wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss. „Wenn aufgrund des Wetters die Schule geschlossen hat und meine Kinder zuhause betreut werden müssen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund“, informiert die AK-Juristin.
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