Faire Chancen Burgenland
Menschen mit Behinderungen wollen arbeiten
Der 3. Dezember gilt als internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen und soll die Anliegen, Kompetenzen und Rechte dieser Personen in den Vordergrund rücken. Im Burgenland setzt sich die Arbeiterkammer Burgenland für eine faire Chance der Burgenländerinnen und Burgenländer am Arbeitsmarkt ein.
BURGENLAND. Die Arbeiterkammer (AK) Burgenland setzt sich für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für Burgenländerinnen und Burgenland ein. Am 3. Dezember, internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen, wird die Bestrebung erneut unterstrichen.
Unter dem Grundsatz "Inklusion statt Freikauf" wird vonseiten der AK erklärt, dass die Erfüllung der Behindertenquote in einem Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vielmehr eine gesellschaftliche Verantwortung ist und erklärt, um Unternehmen hier stärker in die Verantwortung zu nehmen, müssen die Ausgleichstaxen mindestens den niedrigsten Kollektivvertragslohn erreichen.
Keine Diskriminierung
Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist in Österreich gesetzlich verboten. Ferner gibt der Bund den Unternehmen eine Quote an Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Das bedeutet, nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gilt eine Beschäftigungspflicht von mindestens einer "begünstigten behinderten Person" für österreichische Unternehmen, welche 25 oder mehr Personen beschäftigen. Sollte diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt werden, so fallen Ausgleichstaxen an. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen heuer für jede offene Pflichtstelle monatlich mindestens 320 Euro zahlen.
Die AK Burgenland erklärt in einem Ausschreiben, um Unternehmen davon abzuhalten sich hier "freizukaufen", muss die Ausgleichstaxe mindestens den niedrigsten Kollektivvertragslohn erreichen und fordert zudem eine faire Entlohnung und soziale Absicherung für Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten sowie den Ausbau sozialökonomischer Betriebe, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) versucht, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu ermutigen, in ihren Personalentscheidungen diverser und offener zu werden.
Inklusion statt Diskriminierung
Das Arbeitsmarktservice (AMS) erklärt, Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer im Burgenland befreit. Zudem wird der Umbau zum behindertengerechten Arbeitsplatz durch finanzielle Hilfen vom Sozialministerservice unterstützt. Sondereinrichtungen, etwa Aufzüge oder Rampen, können ferner nicht nur von der Belegschaft, aber auch von eventuellen Kundinnen und Kunden genutzt werden.
Zudem räumt die WKÖ mit zwei Vorurteilen auf, welche häufig beim Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auftreten, denn Personen, welche eine Behinderung haben, werden in der Gesellschaft nicht selten als wenig belastbar angesehen. Die WKÖ erinnert, entscheidend ist, ob die Person für den konkreten Arbeitsplatz geeignet und qualifiziert ist. "Wenn ja, zeigen behinderte Beschäftigte oft überdurchschnittlich viel Engagement und sind für einen Betrieb eine Bereicherung", wird vonseiten der WKÖ erklärt. Dieses Vorurteil folgt gerne dem Argument, "Menschen mit Behinderung sind nicht überall einsetzbar“ und die WKÖ antwortet schlicht damit, dass das stimmt und diese Aussage generell auf Menschen zutrifft. Jede und jeder Mensch hat Stärken und Schwächen, und diese müssen gekonnt genutzt und eingesetzt werden.
WKÖ und AK ermutigen zur Vielfalt und Diversität im Unternehmen für die Verbesserung der sozialen Kompetenz im gesamten Betrieb. An anderer Stelle werden vonseiten der AK auch auf Hilfe und Unterstützung hingewiesen, sollte es zur Diskriminierung im Bewerbungsprozess oder am Arbeitsplatz kommen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.