Asyl-Debatte
LH Doskozil: Grundversorgung nur bei gemeinnütziger Arbeit
Bereits am Landesparteitag der SPÖ Burgenland Anfang Oktober kündigte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil weitere asylpolitische Maßnahmen in seinem Bundesland an. Neben einer Asyl-Obergrenze soll demnächst ein Gesetz beschlossen werden, das gemeinnützige Arbeit für Asylwerber vorsieht.
BURGENLAND. Dass der Burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil die Asylpolitik des Bundes als "gescheitert" ansieht, das hat er bereits in der Vergangenheit mehrfach betont und eine Obergrenze von jährlich 10.000 Asylanträgen gefordert. Zur Info: Mit Ende Oktober wies das Innenministerium knapp 22.000 Asylantrage aus.
„Hohen Systemkosten stehen grobe Defizite bei der Umsetzung rechtsstaatlicher Entscheidungen gegenüber - und das hat negative Auswirkungen auf unseren Staat und unser Wertesystem“, erklärte Doskozil und verwies darauf, dass bis zu 90 Prozent jener Asylwerbenden, für die es einen rechtskräftigen negativen Asylbescheid gibt, nicht rückgeführt werden. Gleichzeitig gebe es Versäumnisse bei der Integration anerkannter Asylberechtigter. Die Auswirkungen seien in ganz Österreich auf vielen Ebenen spürbar, kritisiert der burgenländische Landeshauptmann.
Grundversorgung nur bei gemeinnütziger Arbeit
Weil das Burgenland als Grenzregion besonders betroffen sei und der Bund laut Doskozil „nicht in die Gänge“ komme, geht der Landeshauptmann in seinem eigenen Bundesland jetzt in Vorleistung. Was das bedeutet? Doskozil hat eine gesetzliche Regelung auf Schiene gebracht, die die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerbende im Burgenland an gemeinnützige Arbeit koppelt. Bei Nichterfüllung gibt es einen abgestuften Sanktionsmechanismus: Wer Arbeitsangebote zweimal verweigert, soll in Zukunft keine Leistungen mehr aus der Grundversorgung erhalten. Bei einem negativen Asylbescheid werden die Leistungen aus der Grundversorgung mit Monatsfrist automatisch eingestellt – es gibt nur mehr eine einmalige Rückkehrhilfe. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist am 14. November im Landtag eingelaufen und soll im Dezember beschlossen werden.
„Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein, das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil
Bundeslandweite Obergrenze
In puncto Obergrenze bei Asylanträgen hat das Burgenland schon Nägel mit Köpfen gemacht: In der Landesregierung wurde die Beschränkung der Grundversorgungsplätze auf 330 pro Jahr beschlossen, womit das Land nur mehr jenen Anteil von Asylwerbern übernimmt, der bei einer Obergrenze von 10.000 Asylanträgen aufgrund der Bevölkerungszahl auf das Burgenland entfallen würde. Seine Forderungen an den Bund würden auf dem Tisch liegen, meint Doskozil. Im Burgenland würde nun das umgesetzt, „was in unserem Verantwortungsbereich möglich ist“, so der Landeshauptmann.
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