Burgenland
Gemeinnützigkeit soll bei Pflegeheimen ab 2025 Pflicht werden
Das Burgenland entwickelt sein Pflegemodell weiter: Eine geplante Gesetzesnovelle soll sicherstellen, dass neue Pflegeheime ab 2025 keine Gewinne mehr erzielen dürfen und ausschließlich gemeinnützig betrieben werden dürfen. Für bestehende Träger soll es eine Übergangsfrist bis November 2029 geben.
BURGENLAND. Das Burgenland gilt mit seinem innovativen Ansatz in der Pflege als Vorreiter. Bereits jetzt profitieren Pflegebedürftige von einem flächendeckenden Netzwerk aus 71 Pflegestützpunkten in 28 Pflegeregionen, das wohnortnahe und umfassende Betreuung garantiert. Zusätzlich hat das Land ein Anstellungsmodell eingeführt, das Angehörige, Freunde oder Vertrauenspersonen als Pflegekräfte einbindet. Nun soll ein weiterer Punkt aus dem „Zukunftsplan Pflege“ in Umsetzung gebracht werden: Im Dezember-Landtag soll eine Gesetzesnovelle des burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes beschlossen werden, die sicherstellt, dass Pflegeeinrichtungen ab 2025 ausschließlich gemeinnützig geführt werden dürfen.
„Das heißt, ab 1. Jänner 2025 dürfen neue Pflegeeinrichtungen mit der Pflege keinen Gewinn mehr machen.“
Roland Fürst, SPÖ-Klubobmann und Sozialsprecher
Von den derzeit 45 Pflegeeinrichtungen im Burgenland arbeiten bereits 34 gemeinnützig, während die übrigen Träger noch bis zur Übergangsfrist am 1. November 2029 Zeit haben, ihre Strukturen anzupassen. Sollte dies nicht gelingen, wird das Land für neue, geeignete Unterbringungsplätze in der räumlichen Umgebung sorgen.
Schutz vor Gewinnorientierung
Die Entscheidung, Pflegeeinrichtungen gemeinnützig zu organisieren, basiert auf sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen. Soziallandesrat Leonhard Schneemann hebt hervor, dass Pflegeeinrichtungen überwiegend durch öffentliche Mittel und Selbstbehalte der Pflegebedürftigen finanziert würden. „Da darf es nicht sein, dass Unternehmen diese Gelder abschröpfen und für ihre Gewinne verwenden. Das hat auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt und im Vorjahr dementsprechend die Gemeinnützigkeit als Voraussetzung für die Kostenübernahme des Landes für zulässig erklärt“, so Schneemann.
Ein Beispiel aus der Vergangenheit verdeutlicht die Problematik: Im Jahr 2022 musste die Seniorenresidenz Rosengarten in Bad Sauerbrunn Insolvenz anmelden, und das „obwohl die Betreibergesellschaft im gleichen Jahr noch 2,3 Millionen Euro Gewinnausschüttung ausgewiesen hatte und das Land sowie die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Pensionsanteil und Pflegegeld die Kosten trugen“, so der Soziallandesrat. 51 Pflegebedürftige mussten damals mithilfe des Landes in andere Einrichtungen verlegt werden.
„Mit Pflege und Betreuung darf schlichtweg kein Gewinn gemacht werden.“
Leonhard Schneemann, Soziallandesrat
Vorbildwirkung über die Grenzen hinaus
Auch der Fall Vamed, dessen Pflegeeinrichtungen an einen französischen Hedgefonds verkauft wurden, zeigt, wie wichtig gemeinnützige Trägerschaften sind. Das Burgenland reagierte in diesem Fall frühzeitig, übernahm betroffene Pflegeheime und stellte sie auf gemeinnützige Strukturen um. Laut SPÖ-Klubobmann Roland Fürst sollte dies nicht nur im Burgenland, sondern österreichweit zum Standard werden.
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