Kinderbetreuung trotz Berufsleben
Ganzjahreskindergarten ab Oktober

Der Ganzjahreskindergarten im Burgenland wurde beschlossen und kommt ab 1. Oktober.  | Foto: Pixabay
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Trotz heißen Diskussionen und Gegenwind der Oppositionsparteien setzte sich die SPÖ bei der vergangenen Landtagssitzung durch: Der Ganzjahreskindergarten kommt am 1. Oktober im Burgenland. Einzig die Grünen stimmten mit der SPÖ für die Änderung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes. Doch was heißt das nun konkret für Eltern, Kinder, Pädagoginnen und Pädagogen?

BURGENLAND. Seit der vergangenen Landtagssitzung im Burgenland ist es beschlossene Sache: Der Ganzjahreskindergarten kommt und soll berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung in Zukunft, konkret ab 1. Oktober, erleichtern. 

Einzig SPÖ und die Grünen stimmten in der vergangenen Landtagssitzung für die Gesetzesnovelle.  | Foto: Pixabay
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Eltern dürfte die Problematik bekannt sein, Pädagoginnen und Pädagogen des Kindergartens führten eine Bedarfserhebung bezüglich einer Kinderbetreuung im Sommer durch und obwohl man ursprünglich angenommen hatte, diese nicht in Anspruch nehmen zu müssen, so ist dann doch etwas dazwischengekommen. Durch die Änderung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes soll es nun Eltern erleichtert werden, kurzfristig eine kostenlose, beziehungsweise kostendeckende, Kinderbetreuung beziehen zu können. Den Gemeinden, Pädagoginnen und Pädagogen soll ferner mehr Autonomie in der Bestimmung der Gruppengröße zugestanden werden. 

Der Antrag auf Änderung des Gesetzes wurde von der SPÖ in der vergangenen Landtagssitzung eingebracht und durch die Grünen unterstützt. Der Ganzjahreskindergarten sei notwendig, um Eltern bei der Kinderbetreuung und der Vereinbarung von Familie und Beruf zu unterstützen, so SPÖ-Landesrätin Daniela Winkler. Sie erklärt ferner, selbst wenn beide Elternteile ihren Urlaub in den Ferienzeiten des Kindes konsumieren, so würden die zehn, den arbeitenden Eltern zur Verfügung stehenden Urlaubstage nicht ausreichen, um ein Kind rund um die Uhr in den Ferien betreuen zu können. 

Für die Gesetzesnovelle kam harte Kritik von der Opposition.  | Foto: Pixabay
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Ferner sollen auch Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer Arbeit unterstützt werden. So wurde mit der Änderung die neue Berufsgruppe der pädagogischen Assistenzkraft geschaffen. Diese soll neben anderen Tätigkeiten auch administrative Aufgaben im Kindergartenbetrieb übernehmen, um Pädagoginnen und Pädagogen mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu ermöglichen. 

„Als einzige Bundesländer bieten Wien und Burgenland in dieser Form den kostenlosen und ganzjährigen Kindergarten. Zudem haben wir im Burgenland kürzlich ein Maßnahmenpaket für die Kindergärten geschnürt, das Personal, Eltern und Kinder entlastet und unterstützt. Es umfasst unter anderem eine österreichweit einzigartige Autismus spezifische Beratung, eine Supervision für alle Bediensteten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, einen Videodolmetsch für Familien mit nicht deutscher Muttersprache und einen Hochschullehrgang zur Professionalisierung auf dem Gebiet der Inklusion.“
Daniela Winkler, SPÖ-Landesrätin

Kritik der Opposition

Einzig die Grünen stimmen der SPÖ und der Änderung des Gesetzes zu, auch wenn Anja Haider-Wallner, Klubobfrau der Grünen, die Frage einwirft, wie eine ganzjährige Kinderbetreuung im Kindergarten und die Schaffung einer neuen Berufsgruppe ohne zusätzliche Kosten und Personalaufwand realisiert werden sollen. Winkler betont, das Konzept des Ganzjahreskindergartens sei durchdacht und ist in dieser Form umsetzbar. Von Haider-Wallner wird ferner die größere Flexibilität und Autonomie der Kindergärten und Gemeinden begrüßt. 

FPÖ-Landesparteichef Alexander Petschnig bezeichnet hingegen die Neuerungen als "Kinderaufbewahrungsgesetz" und stellt die Frage, wenn keine Bedarferhebungen vor den Ferien mehr durchgeführt werden, ist es fraglich, ob ein derart großer Bedarf überhaupt bestehe. Winkler verteidigt die Änderung. Das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz müsse ohnehin laufend evaluiert werden und es sei nicht von der Hand zu weisen, dass eine Nachfrage und ein Bedarf bestehe. Der FPÖ-Landesparteichef bringt weitere zwei Kritikpunkte ein, erklärt der Ausdruck pädagogische Hilfskraft sei diskriminierend und abwertend und möchte Mütter, welche ihre Kinder zu Hause erziehen, fördern und unterstützen. 

Die Gesetzesnovelle soll Kindergärten und Gemeinden mehr Flexibilität und Autonomie ermöglichen.  | Foto: Pixabay
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Haider-Wallern erwidert, sie kenne keine Eltern, welche ihre Kinder die gesamte Ferienzeit über im Kindergarten betreuen lassen, doch sei die Möglichkeit einer ganzjährigen Kinderbetreuung dennoch wichtig und richtig. Dennoch, Petschnig gibt zudem zu bedenken, eine kostendeckende Kinderbetreuung sei nicht mit einer kostenlosen gleichzustellen, denn Betriebskosten, Lebensmittelkosten und vieles mehr müsse dennoch bezahlt werden, und zwar von Gemeinden und Land. Die FPÖ lehnte also die Gesetzesnovelle ab. 

Durch die Stimmen der Grünen und der SPÖ wurde die Gesetzesnovelle dennoch beschlossen. Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch besteht weiterhin nur im letzten Kindergartenjahr. „Dass wir im Burgenland einen erfolgreichen Weg gehen, beweisen Anfragen und die Übernahme unserer Initiativen durch andere Bundesländer“, schließt Winkler. 

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