Land Burgenland
165 Euro Heizkostenzuschuss für die Wintersaison
Ab dem 20. September können Haushalte mit einem geringen Einkommen einen Heizkostenzuschuss beantragen. Damit erhalten sie seitens des Landes eine Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Heizkosten im Winter 2021/22.
BURGENLAND. Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 20. September und 31. Dezember 2021 beim jeweiligen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Dieser Hauptwohnsitz muss spätestens am 06. September 2021 im Burgenland gelegen haben. Der jeweiligen Gemeinde obliegt die Prüfung, die Auszahlung wird vom Land vorgenommen. Antragsformulare sind ab diesem Zeitpunkt auch online abrufbar.
„Die hohen Heizkosten sind für viele burgenländische Familien eine große finanzielle Herausforderung. Besonders Burgenländer mit geringem Einkommen sind stark von den steigenden Preisen betroffen“, so der Landeshauptmann.
Die Vorraussetzungen
Haushalte unter einem begrenzten monatlichen Nettoeinkommen (je nach Familienstand unterschiedlich hoch) erhalten 165 Euro für die Wintersaison 2021/22. Für die gesamte Heizperiode stehen 867.000 Euro im Landesvoranschlag zur Verfügung. Damit könnten über 5.200 Haushalte, die es brauchen, einen Zuschuss erhalten. Die Familiensituation oder die Art des verwendeten Brennstoffs spielen dabei keine Rolle. In der vergangenen Heizperiode 2020/21 erhielten 4.171 AntragstellerInnen diese finanzielle Unterstützung.
Soziallandesrat Leonhard Schneemann: „Der Heizkostenzuschuss ist ein wichtiger Beitrag für soziale Gerechtigkeit im Burgenland. Ich bin froh, dass es diese Unterstützung auch im heurigen Jahr gibt.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.