Pyrotechnik & Feuerwehr
Polizei verstärkt Kontrollen zum Jahreswechsel
Im Burgenland werden zum Jahreswechsel zusätzliche Polizeikräfte zur Unterstützung des Regeldienstes eingesetzt. Im Fokus steht isnbesondere die Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz.
BURGENLAND. Der Jahreswechsel gehört für die Blaulichtorganisationen schon immer zu den einsatzintensivsten Tagen im Jahr und stellt große Herausforderungen an die Einsatzkräfte. Wie jedes Jahr wird das Augenmerk von der Gewalt im häuslichen Bereich, bis hin zu Ausschreitungen im öffentlichen Raum, Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, Aufarbeitung von verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen strafbaren Handlungen, Wahrnehmungen von verkehrspolizeilichen Aufgaben sowie auf die allgemein erhöhte Gefährdungslage gelegt.
Im Burgenland stehen dafür in jedem Bezirk zusätzliche Streifen zur Verfügung. Weiters werden zu einer Streife in der SIG (schnelle Interventionsgruppe), zusätzliche Gruppen der Ordnungsdienstpolizei aktiviert. Ein Zug der Einsatzeinheit Burgenland kommt zur Unterstützung der polizeilichen Kräfte in Wien zum Einsatz.
Wo das Feuerwerk verboten ist
Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z.B. übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstoß bis zu 10.000 Euro Strafe
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und der Beeinträchtigung von Menschen und Tieren durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.
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