Steuerausgleich: 2017 macht vieles einfacher

- <b>Gernot Fluch</b>, Steuerberater in Bruck, erklärt WOCHE-Lesern die Neuerungen im heurigen Jahr.
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Ab dem heurigen Jahr ist es einfacher, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.
Wer wenig verdient oder schon in Pension ist spart sich ab dem heurigen Jahr den Antrag auf die so genannte Arbeitnehmerveranlagung. "Für den Lohnsteuerausgleich ist in vielen Fällen heuer kein Antrag mehr notwendig, auch den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer können sich heuer viele sparen. Diese wird nämlich in der zweiten Jahreshälfte automatisch ausbezahlt, wenn kein Antrag gestellt wurde", erklärt Gernot Fluch, Steuerberater in Bruck. Grund dafür ist die letzte Steuerreform, die mit heurigem Jahr wirksam wurde und vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Mindestpensionisten helfen soll.
Gewisse Voraussetzungen
Voraussetzung für die antragslose Veranlagung ist, dass keine Pflichtveranlagungsgründe vorliegen, bis zum 30. Juni noch keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wurde, ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen werden, eine Steuergutschrift zu erwarten ist, dem Finanzamt die Bankverbindung bekannt ist und alle Daten über die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und gegebenenfalls Sonderausgaben vorliegen. "Nach wie vor einen Antrag brauchen all jene, die mehr als die Pauschalbeträge in Anspruch nehmen und zusätzliche Ausgaben absetzen möchten und jene, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse vorzuweisen haben. Der Gang zum Steuerberater wird all jenen nahegelegt, die auch nicht lohnsteuerpflichtige Einnahmen haben, selbständige Unternehmer sind, Pendlerpauschalen in Anspruch nehmen möchten oder Sonderausgaben wie doppelte Haushaltsführung oder ähnliches geltend machen wollen; also so genannte "Spezialfälle". "Das bringt neben der optimalen Beratung auch den Vorteil, dass für den Steuerberater andere Fristen für die Abgabe der Steuerklärung gelten", so Fluch. Generell bemerkt Fluch in seiner Tätigkeit einen Trend: "Es gibt immer weniger Jungunternehmer. Aufgrund der strengen Auflagen sind immer weniger junge Menschen bereit, in die Selbständigkeit zu gehen. Das wirkt sich natürlich auch auf unsere Tätigkeit aus", so Fluch.
Die Änderungen
• Topfsonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung) sind nicht mehr absetzbar
• Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionversicherung können auf Antrag auf zehn Jahre verteilt werden
• Der Topfsonderausgaben-Erhöhungsbeitrag für mindestens drei Kinder entfällt
• Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt, auf nun 440 Euro; bei Splittung beträgt er 300 Euro
• Erhöhung der Negativsteuer: Sie beträgt 50 Prozent der Sozialversicherungs-Beiträge, maximal 400 Euro jährlich. Neu: Auch Pensionisten erhalten Negativsteuer in der Höhe von 50 Prozent, max. aber 110 Euro
• Steuertarif 1: Es gibt nur den Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro)
• Steuertarif 2: Der Eingang-Steuersatz wurde von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt
• Ab ca. 1.800 Euro bis ca. 2.100 Euro pro Monat beträgt der Grenzsteuersatz bei Arbeitenden 35 Prozent
• Ab ca. 3.100 Euro bis ca. 5.000 Euro brutto pro Monat beträgt der Grenzsteuersatz bei Arbeitenden 42 Prozent
• Ab ca. 5.900 Euro bis ca. 8.300 Euro brutto pro Monat beträgt der Grenzsteuersatz bei Arbeitenden 48 Prozent, danach bei 50 Prozent und ab einem monatlichen Bruttobezug von rund 85.000 Euro befristet bei 55 Prozent
• Kranken- und Rehabilitationsgeld werden nur mehr mit 25 Prozent vorläufig besteuert
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