Notariat Dr. Helga Kaiser und Mag. Wolfgang Stütz
Der Pflichtteil – der Anspruch der Erben
Der Grundgedanke des Pflichtteilsrechtes besteht darin, dass gewisse Personen einen bestimmten Mindestanteil an der Verlassenschaft erhalten sollen und zwar auch dann, wenn der oder die Verstorbene in einem Testament jemand anderen als Erbe eingesetzt hat. BRUCK/MUR. Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen und der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen steht kein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den oder die Erben und...