Die Feuerwehr ist allzeit bereit
Wenn mit dem Blaulicht die Rechnung ins Haus flattert

Zur Brandlöschung sind die Feuerwehren verpflichtet, Kosten für den Betroffenen fallen in dem Fall keine an. | Foto: KK
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  • Zur Brandlöschung sind die Feuerwehren verpflichtet, Kosten für den Betroffenen fallen in dem Fall keine an.
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Wird die Feuerwehr gerufen, ist eines wichtig zu wissen: Nicht alle Einsätze werden kostenfrei übernommen. Hier eine Übersicht, welche Kosten selbst zu tragen sind.

STEIERMARK/BEZIRK BRUCK/MÜRZZUSCHLAG. Sie sind allzeit bereit, helfen in allen möglichen und unmöglichen Situationen und werden zurecht oft als "Helden" bezeichnet: Die Rede ist von den rund 52.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in der Steiermark; 1.885 Mitglieder sind des aktuell im Verbandsbereich Bruck. Ihr Einsatzgebiet ist vielfältig, ob es sich um einen Brand, einen Verkehrsunfall, eine Überschwemmung, die Katze auf dem viel zu hohen Baum oder die Kuh in der Jauchegrube handelt - sie sind rasch zur Stelle, wann immer Hilfe gebraucht wird. Aber – und das wissen sehr viele Menschen nicht – ist der Ruf nach der Feuerwehr nicht immer kostenfrei. Es gibt Einsätze, die verrechnet werden können. Wir haben uns beim Landesfeuerwehrverband umgehört und geben einen Überblick.

Der Einsatzbereich ist sehr vielfältig, auch unter Wasser sind die Florianis im Einsatz. | Foto: LFV Steiermark
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Thomas Meier, beim Landesverband Steiermark zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit: "Grundsätzlich gilt: Ist die Feuerwehr zur erbrachten Dienst-, Sach- oder Einsatzleistung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen verpflichtet, besteht Kostenfreiheit." 

Konkrete Beispiele

Konkret heißt das: Handelt es sich bei dem Einsatz um einen Brand, um eine Naturkatastrophe, um eine eingeklemmte Person etwa nach einem Verkehrsunfall, ein Tier in Not wie bspw. eine in die Jauchegrube gestürzte Kuh oder eine Katze, die vom hohen Baum aus eigenen Kräften nicht mehr herunterkommt, dann fallen keine Kosten an. Dasselbe gilt bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war sowie bei Einsätzen, wenn Personal und Gerät nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten.

Wichtig für die Feuerwehr ist auch die Teilnahme an diversen Übungen und Wettbewerben. | Foto: LFV Steiermark
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Anders
sieht die Sache hingegen bei allen anderen Einsätzen aus, wie Meier erklärt: "Im Wesentlichen kann laut Gesetzestext Kostenersatz verrechnet werden, wenn es nicht brennt und es nicht um Mensch- oder Tierrettung sowie um Naturkatastrophen geht." Das betrifft etwa Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, Beistellung von Personal, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, das Anschließen von Brandmeldeanlagen an der Feuerwehr-Nachrichtennetz sowie die Prüfung und Wartung solcher Anschlüsse. Und, was womöglich viele nicht wissen: Fahrzeugbergungen.

Kostenverrechnung bei Fahrzeugbergung

Ein Beispiel: Ein Fahrzeuglenker bzw. eine -lenkerin fährt mit dem Auto auf einen Berg. Beim Runterfahren gerät das Fahrzeug in einer Kurve außer Kontrolle und stürzt ab - wer übernimmt die Kosten? "In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit zur Kostenverrechnung durch die Feuerwehr", so Meier, um aber sogleich auch zu beruhigen: "Im Regelfall kann der Betroffene dass dann bei seiner Versicherung gegenrechnen. Da ist so, wie wenn Sie in einem solchen Fall ein privates Unternehmen beauftragen würden – das müssten sie ja auch selber bezahlen", so Meier.

Zur Statistik zählt neben den Einsätzen auch die Teilnahme bei diversen Veranstaltungen. | Foto: LFV Steiermark
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Kosten für den Betroffenen fallen etwa auch dann an, wenn nach einem Einsatz die Schutzkleidung der Florianijünger gereinigt werden muss. "Das gilt aber nur nach Einsätzen, die über das normale Maß hinausgehen, d.h. bspw. Einsätze mit gefährlichen Stoffen, technische Hilfeleistungen mit besonderer Schmutzbelastung, etc. Der dafür erbrachte Zeit- und Materialaufwand kann gesondert berechnet werden. Dasselbe gilt auch für den Einsatz von Bindemitteln.

Meier möchte aber eines schon betonen: "Die im Einsatz stehende Feuerwehr kann gewisse Dinge in Rechnung stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es ist also Sache der jeweiligen Feuerwehr, ob etwas verrechnet wird oder nicht."

Was hältst du davon, dass die Feuerwehr Kosten verrechnen darf?

Über die Freiwillige Feuerwehr

Steiermarkweit gibt es mit Stand 5. Oktober exakt 51.941 Feuerwehr-Mitglieder, davon sind 5.827 Frauen und 5.864 Jugendliche (davon wiederum sind 1.771 weiblich). Im Jahr 2022 rückten die steirischen Florianijünger zu exakt 48.654 Einsätzen aus und erbrachten dabei 541.179 Mannstunden. Es gab im Jahr 2022 in der ganzen Steiermark exakt 287.407 Gesamtttätigkeiten (darunter fallen etwa auch Versammlungen, Veranstaltungen oder die Teilnahme an Wettbewerben); hier wurden 5,4 Millionen Stunden erbracht.

Im Bereichsfeuerwehrverband Bruck an der Mur gibt es aktuell 1.885 Mitglieder, davon sind 260 weiblich. Im Jahr 2022 wurden hier 2.922 Einsätze mit insgesamt 30.904 Mannstunden geleistet. Die Anzahl der Gesamttätigkeiten liegt bei 26.020 mit insgesamt 304.262 Stunden Aufwand.

Der Frauenanteil bei den Feuerwehren ist in den letzten Jahren gestiegen, aktuell liegt er bei etwa zehn Prozent. | Foto: LFV Steiermark
  • Der Frauenanteil bei den Feuerwehren ist in den letzten Jahren gestiegen, aktuell liegt er bei etwa zehn Prozent.
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Im Bereichsfeuerwehrverband Mürzzuschlag sind zur Zeit 1.755 Feuerwehrleute aktiv, davon 208 weiblich. Hier wurden im vergangenen Jahr 2.236 Einsätze mit 22.262 Mannstunden geleistet. Insgesamt wurden 10.709 Gesamttätigkeiten verzeichnet und dabei 233.934 Stunden erbracht.

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