Erwachsenenschutzgesetz
"Rechtzeitig Ihre Vorsorge treffen"

- Das Team der Erwachsenenvertretung in Zwettl: Harald Tüchler, Elisabeth Lehr, Elisabeth Koller, Bianca Seidl (v.l.).
- Foto: privat
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
Nach Ende der Sachwalterschaft gibt es im Erwachsenenschutzgesetz Möglichkeiten außergerichtlich vorzusorgen.
ZWETTL/WALDVIERTEL. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung, ähnlich der 2018 abgeschafften Sachwalterschaft, ist die letzte Instanz in der Erwachsenenvertretung.
Die vier Säulen
Davor gibt es im Erwachsenenschutzgesetz andere Möglichkeiten Vorsorge für eine zukünftige Vertretungsnotwendigkeit zu treffen – diese sind teilweise außergerichtlich. Die Expertenen der Geschäftsstelle des NÖ Landesvereins für Erwachsenenschutz (NÖLV) in Zwettl beraten Sie dabei, die passende Vertretungsform zu finden – und das sogar kostenlos. Das zweite Erwachsenenschutzgesetz stützt sich auf vier Säulen: Die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
"Vor allem bei der Vorsorgevollmacht ist es möglich, außergerichtliche Regelungen zu treffen, während für die übrigen Vertretungsformen eine gerichtliche Kontrolle vorgesehen ist", so Elisabeth Lehr, diplomierte Sozialarbeiterin in der Geschäftsstelle in Zwettl im Bezirksblätter-Gespräch. Die Vorsorgevollmacht bezeichnet eine Vereinbarung, in der niedergeschrieben wird, wer im Falle des Verlustes meiner Entscheidungsfähigkeit, die zu treffenden Entscheidungen vornehmen darf. Die Vorsorgevollmacht wird vor allem von Menschen genutzt, denen es besonders wichtig ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Die gewählte Erwachsenenvertretung, die zweite Säule, kommt bei Menschen mit geminderter Entscheidungsfähigkeit zum Tragen. Diese Vertretungsmöglichkeit wird des Öfteren bei Vermögensangelegenheiten genutzt. Hier kann die betroffene Person immer noch selbst bestimmen, wer sie vertritt.
Ist eine Person nicht mehr entscheidungsfähig, ist die Übernahme der Vertretung für nächste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) in Form der gesetzlichen Erwachsenenvertretung möglich. "Das kommt vor, wenn etwa eine Person einen Schlaganfall erleidet oder nach einem Unfall im Koma liegt", spricht Lehr aus der Praxis. Ist keine der ersten drei Säulen möglich, bleibt die gerichtliche Erwachsenenvertretung, vormals Sachwalterschaft, übrig. "Diese wird meist erst benötigt, wenn es zu Streitigkeiten kommt, sich Familienmitglieder nicht auf eine Vertretung einigen können oder es einfach keine Angehörigen mehr gibt", so Lehr."
Wir können neben unserer Beratungstätigkeit selbstverständlich auch Vorsorgevollmachten, gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) gegen einen vom Justizministerium festgelegten Aufwandsersatz errichten bzw. registrieren“, erklärt Elisabeth Lehr abschließend. Die Mitarbeiter des Landesvereins halten zudem in vielen Einrichtungen, wie etwa Pflegeheimen oder Landeskliniken Vorträge, um Aufklärungsarbeit zu leisten. "Wir werden ab sofort auch in allen Bezirkshauptmannschaften des Waldviertels monatliche Sprechtage abhalten, um in den einzelnen Bezirken bürgernahe Beratungen anzubieten", ergänzt Elisabeth Lehr.
Die Termine dafür finden Sie im jeweiligen Tageskalender in den Bezirksblätter-Ausgaben.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.