Gericht
Altlengbach: Alkolenker ohne Führerschein landete im Graben

Richterin Alexandra Glösl | Foto: Probst
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ALTLENGBACH / ST. PÖLTEN (ip). „Er wollte immer schon einmal mit einem Audi fahren“, begründete ein 20-jähriger Pkw-Besitzer seine Zustimmung, dass sein 24-jähriger Freund den fast neuen Wagen in Betrieb nehmen durfte. Nach einer durchzechten Nacht selbst mit zwei Promille und Kokain versorgt, sei es ihm nicht wirklich aufgefallen, dass der 24-Jährige mit 1,92 Promille nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Er habe auch nicht daran gedacht, dass er einem Mann ohne Führerschein seinen Pkw überlässt.
Beide Männer landeten im Krankenhaus, nachdem der 24-Jährige vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit im vergangenen Sommer in einer Kurve in Altlengbach von der Straße abkam und über einen Hang in den Graben fuhr. Der Alkolenker erlitt dabei mehrere Brüche und Prellungen, lag zwei Wochen im Krankenhaus und war anschließend sechs Wochen im Rollstuhl. Zu wochenlangen starken Schmerzen sei auch der Verlust seines Arbeitsplatzes gekommen, meinte der 24-Jährige am Landesgericht St. Pölten, wo ihm Staatsanwalt Thomas Korntheuer eine fahrlässig schwere Körperverletzung zur Last legt, da er den Unfall unter besonders gefährlichen Verhältnissen verursacht habe und auch der 20-Jährige schwer verletzt worden sei.

Schon mit Mopeds gefahren

Gegenüber Richterin Alexandra Glösl bekannte sich der Angeklagte schuldig. Er habe noch nie einen Führerschein besessen, sei aber schon mit Mopeds gefahren, gab er an, während der 20-Jährige meinte: „Ja, er ist eigentlich sehr gut gefahren.“ Beim Unfall selbst habe er einen Brustbeinbruch, eine Gehirnerschütterung und Schnittwunden davongetragen, sei zunächst ein Monat im Krankenstand gewesen und auch danach noch einige Male ausgefallen. Diesbezüglich beantragte der Verteidiger des 24-Jährigen ein medizinisches Gutachten, zumal er dem Schreiben des St. Pöltner Krankenhaus entnehme, dass die Verletzungen des Burschen nicht als „schwer“ zur werten seien.
Der Frage der Richterin nach dem Alkoholkonsum des Beschuldigten in den Stunden vor dem Unfall, folgte auch die Frage nach eventuellem Drogenkonsum. Nach längerem Schweigen, das ein „Ja“ eigentlich schon vorweg nahm, ersuchte der Bursche um eine kurze Rücksprache mit seinem Verteidiger. Danach gab er an, Kokain „ausprobiert“ zu haben. Glösl entsprach schließlich dem Antrag des Verteidigers und vertagte den Prozess.

Text und Fotos: Ilse Probst

Richterin Alexandra Glösl | Foto: Probst
Staatsanwalt Thomas Korntheuer | Foto: Probst

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