Ein Jahr unbedingte Haft
34-jähriger Badner in Wiener Neustadt verurteilt

- Ein 34-jähriger Mann soll im Jänner von der Polizei, mit seinem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet und mehrere Straftaten begangen haben. Nun musste er sich am Mittwoch, 26. Februar, vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. (Archivfoto)
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Ein 34-jähriger Mann soll im Jänner von der Polizei, mit seinem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet und mehrere Straftaten begangen haben. Nun musste er sich am Mittwoch, 26. Februar, vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
WIENER NEUSTADT/BADEN/NÖ. Am Mittwoch, 26. Februar, kam es in Wr. Neustadt zu einem Gerichtsverfahren laut einem Erstbericht von "orf.at". Dies bestätigt auch Hans Barwitzius, Vizepräsident des Landesgerichtes Wr. Neustadt, gegenüber MeinBezirk. Das Verfahren befasste sich mit einem 34-jährigen Mann aus dem Bezirk Baden, welcher sich Ende Jänner mit der Polizei eine Verfolgungsjagd im Bezirk Wr. Neustadt lieferte. MeinBezirk berichtete:
Der damals noch 33-jährige Mann soll durch abruptes Abbremsen und Ausweichen mindestens 15 Fahrzeuge gefährdet haben. Ebenso ignorierte er ein Eisenbahnkreuz mit Rotlicht und war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Polizei konnte ihn schlussendlich aufgrund stockenden Verkehrs aufhalten, eine Fahrerlaubnis besaß der Mann nicht und auch die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren gestohlen.
Unbedingte Haftstrafe
Im Gespräch mit MeinBezirk erklärt Hans Barwitzius, dass der 34-Jährige wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht stand. Darunter mehrfache Urkundenunterdrückung, mehrfache Nötigung, einmal Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Verstoß gegen Paragraph 50 des Waffengesetzes. Der Mann soll unter anderem eine Langwaffe, Machete, Luftdruckpistole, Luftdruckgewehr und mehr besessen haben. Während der Verfolgungsjagd war der Mann unter anderem mit bis zu 100 Kilometern pro Stunde im Ortsgebiet unterwegs.

- Das Gericht verhängte eine einjährige, unbedingte Haftstrafe, diese sei jedoch nicht rechtskräftig, so Barwitzius. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmitteln, jedoch legte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.(Symbolfoto)
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Das Gericht verhängte eine zwölf monatige, unbedingte Haftstrafe, diese sei jedoch nicht rechtskräftig, so Barwitzius. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, jedoch legte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.
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