Wohnspekulation
Wien verschärft Maßnahmen, 14 Objekte unter Beobachtung

Aktuell seien 14 Häuser unter besonderer Beobachtung – dabei würde es sich um Liegenschaften handeln, bei denen es Hinweise auf spekulatives Verhalten gibt. In zwei Fällen wurde bereits die Zwangsverwaltung durchgesetzt. (Archiv). | Foto: Patricia Hillinger
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Wien greift seit geraumer Zeit bei Wohnspekulationen hart durch. Bei einem Gebäudebestand von rund 180.000 Häusern hat die Stadt aktuell 14 Objekte, die mutmaßlich Spielball von Spekulationen sind, im Visier. Zwei der Immobilien stehen gar unter Zwangsverwaltung.

WIEN. Die Stadt Wien geht laut eigenen Angaben immer rigoroser gegen spekulative Praktiken im Wohnungsbereich vor. Mit einer Mischung aus verschärfter Kontrolle, gezielten rechtlichen Maßnahmen und mehr Investitionen in die Stadterneuerung soll es erste konkrete Erfolge zugunsten der Mieterinnen und Mieter geben.

Aktuell seien 14 Häuser unter besonderer Beobachtung – dabei würde es sich um Liegenschaften handeln, bei denen es Hinweise auf spekulatives Verhalten gibt. In zwei Fällen wurde bereits die Zwangsverwaltung durchgesetzt, was bedeutet, dass ein gerichtlich bestellter Verwalter notwendige Erhaltungsmaßnahmen übernimmt. Die Eigentümer bleiben dabei finanziell verantwortlich.

"Keine Spekulationen auf Rücken der Mieter"

"Wir akzeptieren in Wien keine Spekulationsgeschäfte auf den Rücken von Mieterinnen und Mietern", betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) in einer Aussendung. In einer koordinierten Aktion aller wesentlichen Stellen der Stadt wie Baupolizei, Gruppe Sofortmaßnahmen und Mieterhilfe schöpfe man deshalb alle miet- und baurechtlichen Möglichkeiten aus, um betroffene Mieterinnen und Mieter unmittelbar zu unterstützen.

Zwei der Immobilien stehen gar unter Zwangsverwaltung. (Archiv) | Foto: Sylvia Riemer
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In betroffenen Häusern wurden etwa gravierende Sicherheitsmängel behoben – darunter Stromleitungen gesichert, Stolperstellen beseitigt und beschädigte Böden ausgebessert. Auch unrechtmäßig untervermietete Personen wurden erfolgreich als Hauptmieter anerkannt. Spekulative Eigentümer würden wegen des zunehmenden Drucks bereits handeln, entweder durch Investitionen in notwendige Sanierungen oder durch Verkauf der Immobilien an verantwortungsvolle Investoren.

Mehrere Verfahren eingeleitet

Dabei greife die Stadt auf den Paragrafen 6 des Mietrechtsgesetzes (MRG) zurück, der es ermöglicht, notwendige Erhaltungsarbeiten auch zivilrechtlich einzufordern – notfalls über Gerichte und Schlichtungsstellen. Inzwischen seien elf Verfahren eingeleitet worden, drei weitere stehen kurz bevor. Die Vorwürfe reichen von Untreue über Betrug bis hin zur Bildung krimineller Vereinigungen. Zur weiteren Bekämpfung spekulativer Machenschaften wurden auch mehrere Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Erste Ermittlungen seitens Polizei und Justiz seien bereits im Gange.

Während die Mieterhilfe Betroffene mit Beratung, rechtlicher Hilfe und der Organisation von Mieterversammlungen unterstützt, kommt die Baupolizei ins Spiel, wenn Eigentümer ihre Sanierungspflichten vernachlässigen. | Foto: Daniel Oberlechner
  • Während die Mieterhilfe Betroffene mit Beratung, rechtlicher Hilfe und der Organisation von Mieterversammlungen unterstützt, kommt die Baupolizei ins Spiel, wenn Eigentümer ihre Sanierungspflichten vernachlässigen.
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Um auch effektiv gegen Wohnspekulationen vorgehen zu können, gibt es mehrere Stellen der Stadt Wien. Während die Mieterhilfe Betroffene mit Beratung, rechtlicher Hilfe und der Organisation von Mieterversammlungen unterstützt, kommt die Baupolizei ins Spiel, wenn Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Sanierungspflichten vernachlässigen. Parallel dazu läuft die "Offensive Altbautenschutz", die gezielt Gründerzeithäuser vor mutwilliger Vernachlässigung bewahren soll.

Ein weiterer Hebel gegen Spekulation ist die 2023 novellierte Wiener Bauordnung. Der wirtschaftliche Verfall von Gebäuden, um einen Abriss zu rechtfertigen, ist damit faktisch ausgeschlossen: Seit der Novelle wurden keine entsprechenden Abbruchbewilligungen mehr erteilt. Zudem gelten strengere Dokumentationspflichten und verpflichtende Gebäude-Checks zur frühzeitigen Mängelerkennung. Zuletzt wurde auch das Budget zur Sanierung von Altbauten von 112 auf 260 Millionen Euro erhöht.

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Während die Mieterhilfe Betroffene mit Beratung, rechtlicher Hilfe und der Organisation von Mieterversammlungen unterstützt, kommt die Baupolizei ins Spiel, wenn Eigentümer ihre Sanierungspflichten vernachlässigen. | Foto: Daniel Oberlechner
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