Gastroöffnung
Wiener Kellnerinnen und Kellner werden öfter getestet

Die Gastromitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen genauso oft getestet werden, wie ihre Kundinnen und Kunden. | Foto: panthermedia.norenko a.v.
  • Die Gastromitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen genauso oft getestet werden, wie ihre Kundinnen und Kunden.
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  • hochgeladen von Katharina Wurzer

Eine Wiener Verordnung stellt die Angestellten in Restaurants und Lokalen mit den Gästen gleich. Das bedeutet häufigere Tests für das Personal.

WIEN. Die Testpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist auf Bundesebene nicht sehr restriktiv ausgestaltet: Einige Berufsgruppen müssen sich einmal wöchentlich testen lassen, andernfalls am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske tragen (sonst reicht Mund-Nasen-Schutz). Darunter fallen Personen mit Kundenkontakt, wie etwa im Handel, beim Friseur oder auch im Kaffeehaus.

Letzteres – also nur einmal wöchentlich getestete Kellnerinnen und Kellner  – ist dem Gesundheitsressort der Stadt Wien zu wenig. Vorbereitet wird deswegen eine Verordnung, die das Personal im Gastgewerbe und auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in Sachen Testhäufigkeit den Kundinnen und Kunden gleichstellt. Sprich: Auch sie müssen einen Test vorweisen, der nicht älter als 72 (PCR-Test) oder 48 (Antigen-Schnelltest) Stunden alt ist. Tun sie das nicht, müssen sie eine FFP2-Maske tragen, andernfalls würde ein Mund-Nasen-Schutz ausreichen.

Neues Registrierungstool kommt

Ein "völlig neues" Registrierungstool, auf das das Wiener Gastgewerbe zurückgreifen kann, wird indes von der Wirtschaftskammer bereitgestellt. Die Art, wie Kontaktdaten für die Registrierung bereitgestellt werden mussten, wurde ja im Herbst von der Datenschutzbehörde kritisiert. Nun soll es anders gehen: Gäste müssen sich nach wie vor beim Besuch eines Cafés registrieren, mittels QR-Code soll das aber so möglich sein, dass die Wirte die Gästedaten nicht einsehen können und auch nicht darüber Bescheid wissen können, wen Covid-Infektionen betreffen.

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