Verwaltungsgericht Wien
Rechtsprechung könnte leistbares Wohnen erschweren

- Eine aktuelle Rechtssprechung für Naturschutz des Verwaltungsgericht Wien könnte in Zukunft den soziale Wohnbau bremsen, befürchtet ein Immobilienrechtsexperte.
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Eine aktuelle Rechtssprechung für Naturschutz des Verwaltungsgericht Wien könnte in Zukunft Bewilligungen für größere Bauvorhaben in Wien erschweren. Damit würde auch der soziale Wohnbau deutlich gebremst, befürchtet ein Immobilienrechtsexperte.
WIEN. Wohnprojekte, etwa im Bereich des sozialen Wohnbaus, benötigen große Flächen. Und die finden sich öfters nur noch am Stadtrand, inmitten von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen.
Zwar besagt das Wiener Naturschutzgesetz, dass streng geschützte Flora und Fauna nicht durch größere Bauvorhaben gestört werden darf. Ausnahmen sind aber vorgesehen. So kann auf Antrag naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen – etwa für Bauvorhaben, die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen, etwa gefördertes Wohnen – erteilt werden.
„Die Voraussetzung dafür ist, dass es keine andere zufriedenstellende Alternative gibt und der Erhaltungszustand der betroffenen geschützten Art trotz Durchführung der bewilligten Maßnahme gesichert bleibt.“, erklärt Immobilienrechtsexperte Markus Busta. Ein kürzlich beendetes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien könnte jedoch diese Ausnahmebewilligung obsolet machen.

- Die neue Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts ist gut für Flora und Fauna, schlecht für künftige soziale Bauvorhaben.
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Bewilligung für Bauvorhaben nicht erteilt
Einem Antragsteller für ein großes Wohnbauvorhaben für leistbares Wohnen wurde die Ausnahmebewilligung für ein Projekt trotz alternativloser Optionen nicht erteilt. Das Gericht begründete die Entscheidung, dass sich die Prüfung von Alternativstandorten nicht auf den jeweiligen Bezirk beschränken dürfe, da der Bedarf an leistbarem Wohnraum schließlich für das gesamte Stadtgebiet bestehe.
Die wesentlichen Mehrkosten für alternative Standorte und massive Zeitverzögerungen beim Wohnbau hielt das Verwaltungsgericht für nicht relevant. Die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden. So könnte für ähnliche, künftige Bauvorhaben naturschutzrechtliche Bewilligungen nicht mehr erteilt werden, wenn es irgendwo im Stadtgebiet eine andere Liegenschaft mit geringerer Eingriffsintensität gibt.

- Das wesentliche Ziel der Wiener Stadtpolitik, nämlich die Schaffung leistbaren Wohnraums in Wien würde aber dadurch auf jedem Fall erschwert werden.
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Sozialer Wohnbau gebremst?
"Für Projekte, die dem sozialen Wohnbau dienen, müssten aus naturschutzrechtlicher Sicht sogar Alternativstandorte in wesentlich hochpreisigeren Lagen geprüft werden. Dass in derartigen Lagen geförderter Wohnbau wohl kaum möglich ist, war für das Verwaltungsgericht Wien kein Entscheidungsparameter" formuliert es Busta etwas überspitzt. Das wesentliche Ziel der Wiener Stadtpolitik, nämlich die Schaffung leistbaren Wohnraums in Wien würde aber dadurch auf jedem Fall erschwert werden.
„Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien Revision erhoben wird, sodass der Verwaltungsgerichtshof darüber entscheidet, wie weit die gebotene Alternativenprüfung gehen muss. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wäre dann wahrlich richtungsweisend.“, so Busta abschließend.
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