Vorsicht geboten
Kurzparkzonen gelten auch am 24. Dezember in Wien

- Der Heilige Abend am 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Somit gibt es an diesem Tag auch keine Kurzparkzone. (Symbolfoto)
- Foto: Baubinder/BV18
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Da der 24. Dezember als Werktag gilt, sind auch an diesem Tag Kurzparkzonen in Kraft. Das heißt, dass in Wien grundsätzlich Parkscheine benötigt werden.
WIEN. Weit verbreitet ist der Glaube, der gesamte 24. Dezember gelte als Feiertag. Dies ist jedoch nicht der Fall, er zählt als normaler Arbeitstag. Die Normalarbeitszeit am Heiligen Abend ist im Kollektivvertrag geregelt. Da der 24. Dezember somit als Werktag zählt, bedeutet das auch, dass in Wien Parkscheine benötigt werden und die Kurzparkzonen Gültigkeit haben.
Vorsicht bei Anrainerparkplätzen
Grundsätzlich gibt es hier unterschiedliche Regelungen, einerseits Geschäftsstraßen, andererseits Kurzparkzonen rund um Bahn-, Friedhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze. Besondere Vorsicht gilt bei den Anrainerparkplätzen.

- Da der 24. Dezember somit als Werktag zählt, bedeutet das auch, dass in Wien Parkscheine benötigt werden und die Kurzparkzonen Gültigkeit haben. (Symbolfoto)
- Foto: Larissa Reisenbauer
- hochgeladen von Larissa Reisenbauer
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es nämlich zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche - also immer - nur von Anrainerinnen und Anrainer mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis benutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Mopeds, mahnt der ÖAMTC.
Alle Kurzparkzonen und Anrainerzonen finden sie hier.
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