Kinder- und Jugendanwaltschaft
Jedes 3. Kind in Wien von Armut betroffen
Bei Kinderschutz in der Familie, Kinderarmut und Inklusion gibt es immer noch Verbesserungsbedarf. Das legt der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (Kija Wien) dar.
WIEN. Als weisungsfreie Ombudsstelle setzt sich die Kija Wien für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein – und das bereits seit 30 Jahren. In ihrem jetzt veröffentlichten Bericht für das Jahr 2022 legt das weisungsfreie Organ der Stadt Wien dar, wie es um die Rechte und Anliegen des Nachwuchses steht.
„Auch wenn in Österreich die Durchsetzung der Kinderrechte und damit die Lage der Kinder grundsätzlich verbessert wurde, verschärfen sich in vielen Bereiche stetig die Lebenssituationen von Kindern", stellt Kija-Leiterin sowie Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal fest. Nachholbedarf gebe es dabei insbesondere beim Kinderschutz in der Familie, Kinderarmut und die Inklusion.
Kinderarmut: Regierung gefordert
Bei Kinderarmut verzeichnete die Kija Wien eine Zunahme. Demnach ist aktuell jedes 3. Kind in Wien ist von Armut betroffen. Bedenklich sieht man in diesem Zusammenhang die "Säumigkeit der Bundesregierung hinsichtlich des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie". Per Ministerratsbeschluss hat sich die Bundesregierung 2021 zur Bekämpfung von Kinderarmut bekannt. "Bis heute gibt es keinen entsprechenden nationalen Aktionsplan", kritisiert die Kija Wien.
Besonders häufig von Armut betroffen sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen, denn Armut und Behinderung gehen oft Hand in Hand. Laut der Ombudsstelle fehlt diesen der Zugang zu adäquaten integrativen Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie ausreichenden Sozialleistungen. Schon Kleinkinder würden oft jahrelang auf einen Kindergartenplatz warten.
„Damit haben diese Kinder folglich weniger Chancen eine Ausbildung abzuschließen, einen Job zu finden und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben", so Gharwal. Somit seien diese nicht nur in finanzieller Hinsicht arm, sondern auch aufgrund der sozialen und strukturellen Barrieren in ihren Entwicklungsmöglichkeiten und Lebensperspektiven eingeschränkt. Nur "echte Inklusion" würde diesen Kreislauf brechen können.
„Gelebte Partizipation ist nicht nur eine Grundhaltung, sondern kann ohne Zweifel die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen maßgeblich verbessern. Dafür wird sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch die nächsten 30 Jahre einsetzen“, schließt Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.
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