Besitzstörung
100 Anzeigen in der Quellenstraße könnten unzulässig sein

- Die Anwaltskanzlei von Wolfgang Schöberl meint, die Klagen bei der Quellenstraße 92 waren gar nicht rechtens.
- Foto: Wolfgang Schöberl
- hochgeladen von Michael Marbacher
Die Anzeigen in der Quellenstraße 92 könnten gar nicht legitim gewesen sein. Ein Anwalt meint, es hätte gar keine Besitzstörung stattfinden können.
WIEN/FAVORITEN. MeinBezirk berichtete in der Vergangenheit von Aufregung um parkende Autos in der Quellenstraße 92 (mehr dazu unten). Hier stellten Autofahrerinnen und Autofahrer bei Besorgungen gerne mal ihre Autos kurz in einer Einfahrt ab, was den Eigentümern bei der Adresse gar nicht gefiel.
Deshalb folgten etwa 100 Anzeigen auf Besitzstörung gegen Personen, die in der Einfahrt hielten, egal wie lange. Bis zu 400 Euro seien als Strafzahlung angegeben. Eine rechtliche Prüfung der Kanzlei von Wolfgang Schöberl hat ergeben, dass diese Klagen gar nicht rechtens waren.
Keine Besitzstörung möglich
"Die angeblichen 'Besitzstörer' der Quellenstraße 92 haben möglicherweise gar keine Besitzstörung begangen", erläutert Schöberl. Grund sei, dass bei der Einfahrt gar keine Garage durch ein Fahrzeug erreicht werden kann. Das Grundstück sei dafür nicht ausgerichtet. "Somit fehlte von vornherein ein Besitzrecht, das hätte gestört werden können", führt der Rechtsanwalt aus.

- Der Bordstein vor der Einfahrt wurde mittlerweile entfernt.
- Foto: Screenshot Google Maps
- hochgeladen von Michael Marbacher
Die Kanzlei bietet jetzt eine Streitgenossenschaft an. Dabei sollen sich Angeklagte versammeln, um gemeinsam bereits gezahlte Gelder zurückzufordern. Betroffene können sich an die Kanzlei per E-Mail oder telefonisch wenden. Die Randsteinkante bei der Problem-Einfahrt wurde mittlerweile entfernt. Etwa 50 Betroffene hätten sich laut der Kanzlei von Schöberl bereits bei ihm gemeldet.
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