Ausnahmeregelung: Feuerwerk erlaubt!
Hohenems, Dornbirn, Lustenau und Altach

Hohenems, Dornbirn, die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeine Altach haben eine Bewilligung für Silvester 2025 ausgesprochen. | Foto: Fellipe Ditadi/unsplash
  • Hohenems, Dornbirn, die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeine Altach haben eine Bewilligung für Silvester 2025 ausgesprochen.
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  • hochgeladen von Isabelle Cerha

Die Städte Dornbirn und Hohenems sowie die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeinde Altach haben sich in der Silvesternacht auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt.

Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems sowie die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeinde Altach auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht ausnahmsweise erlaubt:

  • In Hohenems und Altach zwischen 21 und 1 Uhr
  • In Dornbirn und Lustenau zwischen 23 und 1 Uhr

Aber Achtung

In Hohenems bleibt das Verbot am gesamten Emsbach entlang bestehen.
Verboten bleibt die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen.
Karten und Details zu den Verboten finden sich auf den jeweiligen Websites der Kommunen.

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