Steuertipps von Ronald Angeringer
Prüfungsfokus Registrierkasse

- Steuerberater Ronald Angeringer
office@angeringer.at - Foto: Angeringer
- hochgeladen von Harald Almer
Unternehmer mit einem Nettojahresumsatz ab € 15.000 je Betrieb und Barumsätzen von über € 7.500 müssen eine Registrierkasse führen.
KÖFLACH. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass für das Jahr 2023 die Überprüfung der Registrierkassen ein Prüfungsschwerpunkt sein wird. Im Rahmen dieser Überprüfung wird vermehrt auf die Belegerteilungspflicht an den Kunden geachtet. Die Kassenbelege in Form der Monats- und Jahresbelege werden dabei auch einer Überprüfung unterliegen. Die Monatsbelege müssen dabei gemeinsam mit dem Kassenabschluss sowie dem Jahresbeleg aufbewahrt werden, welcher bis zum 15. 2. des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist.
Unser Tipp:
Um für eine Überprüfung gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, bereits vorab Unterlagen vorzubereiten:
- Jahres- und Monatsbelege
- Nullbeleg
- Manuell erstellte Belege bei Kassenausfall
- Kassenbeschreibung des Herstellers
- Handbuch der Registrierkasse
- Datenübermittlungsprotokolle
Bitte beachten
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