Jugendschutzgesetz
"Fuxi" greift jetzt durch

- Klare Regeln, klare Anweisungen. Reinhard Fuchsbichler greift in seinem Lokal in Bärnbach jetzt durch.
- Foto: Almer
- hochgeladen von Harald Almer
Seit 1. Jänner ist das neue Jugendgesetz in Kraft. Sieben Wochen hat sich Reinhard Fuchsbichler das jetzt in seinem Lokal angeschaut, ab sofort greift er hart durch. Jugendliche unter 16 Jahren kommen ohne Begleitperson nicht mehr in sein Nachtlokal. Rucksäcke werden abgenommen und dürfen nicht in die Disco mitgenommen werden. Und Security-Personal kontrolliert am Eingang sämtliche Ausweise. "Wir haben bereits einige gefälschte Ausweise entdeckt. Die Jugendlichen bestellen Plastikkarten im Internet und manipulieren sie. Bei mir gelten nur Personalausweise, Führerscheine und Reisepässe, alles andere akzeptiere ich nicht."
Eltern in der Pflicht
Dass 15-Jährige bis 1 Uhr früh ohne Begleitpersonen in Lokalen unterwegs sind dürfen, versteht Fuchsbichler überhaupt nicht. "Wir Lokalbesitzer sollen dafür sorgen, dass das neue Gesetz umgesetzt wird. Aber eigentlich haben schon die Eltern die Verantwortung, was ihre Kinder so machen." Das heißt auch, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt wird und Jugendliche unter 18 Jahren nicht rauchen dürfen.
Rucksäcke als Problem
Und die Rucksäcke? "Die Jugendlichen bringen in den Rucksäcken ihre Wodkaflaschen und andere harte Getränke mit. Das geht gar nicht. Jetzt deponieren sie die Flaschen außerhalb des Lokals und pendeln hin und her. Da es aber mein Grundstück ist, habe ich das auch abgestellt. Ich habe permanenten Alkoholmissbrauch bei Unter-16-Jährigen vor Betreten meines Lokals festgestellt. Außerdem wird jedwede Sachbeschädigung sofort bei der Polizei angezeigt."
Stichwort Polizei. "Fuxi" will vermehrt mit der Exekutive kooperieren. "Ich wünsche mir, dass sie jeden Samstag zumindest einmal durch das Lokal und die Disco durchgehen. Vom Geruch her ist nämlich auch immer wieder Rauschgift im Spiel."Stichwort Polizei. "Fuxi" will vermehrt mit der Exekutive kooperieren. "Ich wünsche mir, dass sie jeden Freitag zumindest einmal durch das Lokal und die Disco durchgehen. Vom Geruch her ist nämlich auch immer wieder Rauschgift im Spiel."
Auszüge aus dem neuen Jugendgesetz:
An Jugendliche unter 16 Jahren ist der Ausschank von Alkohol gänzlich verboten. An Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sonstige alkoholische Getränke wie Bier oder Wein ausgeschenkt werden. An Jugendliche unter 18 Jahren ist der Verkauf von Getränken mit gebranntem Alkohol sowie von spirituosenhaltigen Mischgetränken verboten. Ohne Übergangsfrist ist jede Form der Abgabe von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Ausgehzeiten von Jugendlichen ohne Begleitung einer Aufsichtsperson: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23 Uhr, bis zum 16. Lebensjahr bis 1 Uhr, ab 16. Lebensjahr unbegrenzt
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.