AK: Arbeitnehmer leistete 500 Überstunden ohne Bezahlung

Nach einem gerichtlichen Vergleich zahlte ein Arbeitgeber dem gekündigten Mitarbeiter 6.000 Euro. | Foto: Joachim Wendler/Fotolia (gestellte Aufnahme)
  • Nach einem gerichtlichen Vergleich zahlte ein Arbeitgeber dem gekündigten Mitarbeiter 6.000 Euro.
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BEZIRK. "In nur vier Monaten musste er fast 500 Überstunden leisten, hatte keinen einzigen Tag frei und musste sich dann auch noch vor Gericht um die Zahlung der Überstunden streiten", berichtet die Arbeiterkammer von einem haarsträubenden Fall im Gastgewerbe. Demnach musste der fremdsprachige Mann in einem Restaurant im Bezirk über vier Monate lang – bis auf einen Krankenstandstag – durcharbeiten.
Die AK intervenierte beim Arbeitgeber, wobei diesem weitere Vergehen angelastet wurden. Mit Ausnahme der fristwidrigen Kündigung habe er jedoch alle bestritten. Aufgrund der mangelnden Einsicht des Unternehmers ging die AK mit dem Restaurantmitarbeiter vor Gericht. Nach mehreren Verhandlungen einigten sich der Mann und sein ehemaliger Arbeitgeber auf einen gerichtlichen Vergleich und die Zahlung von 6.000 Euro.

Arbeitszeit lückenlos aufzeichnen

"Was dieser Fall wieder anschaulich zeigt, ist die Bedeutung von lückenlosen und genauen Arbeitszeitaufzeichnungen", so die AK-Vertreter. „Es kann nicht oft genug gesagt werden: Alle Arbeitszeiten minutiös aufschreiben und wenn möglich von Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen bestätigen lassen. Denn damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand“, betont Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer OÖ.


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