Strenge Kontrollen und hohe Strafen
Ab 1. Mai gelten Nachtpark- und Campierverbote am Attersee

- Hohe Strafen und verstärkte Kontrollen für illegales Campen und Parken am Attersee.
- Foto: TVB Attersee-Attergau/ Moritz Ablinger
- hochgeladen von Silvia Viessmann
Dem wilden Campen rund um den Attersee wird ein Riegel vorgeschoben: Ab 1. Mai 2025 treten saisonale Nachtparkverbote sowie verstärkte Campierverbote entlang der B 152 (Seeleitenstraße) und L 544 (Großalmstraße) in Kraft.
WEYREGG, STEINBACH, SCHÖRFLING. In den vergangenen Jahren hatten gerade an der Ostseite des Sees immer wieder Camper – oft über Wochen – ihre Fahrzeuge und Zelte entlang der B 152 und L 544 abgestellt. Übrig blieben nicht nur blockierte Parkflächen, sondern auch viel Müll, der aufwendig von der Straßenmeisterei beseitigt werden musste. Tagesgäste und Erholungssuchende fanden dadurch kaum noch freie Plätze.
Regeln ab Mai
Bisher setzten Behörden, Gemeinden, Straßenmeisterei und Polizei vor allem auf Bewusstseinsbildung bei den Campern – doch das zeigte langfristig keine Wirkung. Daher werden strengere Maßnahmen gesetzt. So gilt ab 1. Mai auf ausgewiesenen Parkflächen entlang der B 152 (Seeleitenstraße) und L 544 (Großalmstraße) zwischen 23 Uhr und 4 Uhr ein Nachtparkverbot. Auch das bereits seit längerer Zeit bestehende Campierverbot wird verstärkt kontrolliert. Das Übernachten außerhalb offizieller Campingplätze ist in allen Attersee-Gemeinden – mit Ausnahme von Attersee am Attersee – strengstens untersagt. Wichtig zu wissen: Das Gemeindegebiet endet nicht an der Ortstafel. Somit sind auch viele Seezugänge, vor allem am Ostufer, vom Verbot betroffen.
Bis zu 3.000 Euro für illegales Campen
Verstärkte Kontrollen durch Polizei, Gemeinden und Straßenmeisterei sollen für eine konsequente Umsetzung sorgen. Verstöße gegen das Campierverbot können mit bis zu 3.000 Euro, gegen das Nachtparkverbot mit bis zu 726 Euro geahndet werden. Anzeigen sind täglich möglich, da es sich hierbei um kein Dauerdelikt handelt.
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