Gerichtsverhandlung
Zeugen bestätigten: Kellermayr hatte riesige Angst

Der Medienandrang beim Prozessbeginn war groß. | Foto: Steiner-Watzinger
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Gibt es eine Mitschuld, wenn Hass im Netz zum Tod führt? Dieser Frage wird aktuell am Landesgericht Wels nachgegangen. Eine Analyse der ersten zwei Prozesstage.

WELS, SEEWALCHEN. Lisa-Maria Kellermayr hatte Angst. Angst, dass einer der Drohbriefschreiber kommt und sie ermordet. Angst, es finanziell nicht zu schaffen. Die 36-Jährige war monatelang massiv von Impfgegnern per E-Mail und Kurznachrichten bedroht worden und hatte viel Geld in Sicherheitsvorkehrungen investiert, um sich, ihre Mitarbeiterinnen und Patient:innen zu schützen. Die Hausarztordination war ihr Lebenstraum und der einzige Ort, an dem sie sich zuletzt sicher fühlte.

Sorge um Mitarbeiterinnen und Patient:innen

Um ihre Patient:innen kümmerte sich die engagierte Hausärztin auch noch, als es ihr sehr schlecht ging und sie selbst mehr Hilfe gebraucht hätte, um dem Horror zu entfliehen. Zuvor hatte sie lautstark um Unterstützung gerufen: Doch die Polizei gewährte ihr keinen Personenschutz. Die Folge: Kellermayr traute sich vor Angst fast nicht mehr, die Ordination in Seewalchen zu verlassen, sie schlief sogar dort.
Aus den sozialen Medien zurückziehen, wie ihr von mehreren Personen geraten worden war, konnte sie sich nicht - sie wollte sich "nicht mundtot machen lassen".

Dies ist das Konklusio aus den ersten zwei Prozesstagen am Landesgericht Wels, an denen viele Zeugen aussagten. Darunter waren auch ihr Vater, Kollegen und Mitarbeiterinnen.

Angeklagter blieb stumm

Nur einer sagte nichts: der wegen gefährlicher Drohung angeklagte 61-Jährige. Er ließ am ersten Tag eine Stellungnahme verlesen. "Der Tod lässt mich nicht kalt - aber ich bin nicht schuld daran", heißt es darin. Demnach bekannte sich der Mann auch als nicht schuldig.
Die Verteidigung zielte darauf ab, psychische Probleme, die Lisa-Maria Kellermayr auch schon früher in Krisenzeiten geplagt hatten, für den Selbstmord verantwortlich zu machen. Auch rund zwei Wochen vor ihrem Tod war sie in fachärztlicher Behandlung, weil ihr alles zu viel geworden war.

Neue Spuren zu "Claas"?

Auch "Claas",  der Kellermayr massiv bedrohte und ihr in E-Mails schilderte, wie er sie und ihre Mitarbeiterinnen foltern und töten wolle, war immer wieder Thema an den beiden Verhandlungstagen. "Claas" konnte bislang nicht gefasst werden. Spannend war die Aussage einer jungen Hackerin, die Kellermayr damals unterstützte. Sie meinte, es gäbe neue Spuren, denen in Deutschland auch nachgegangen würde.

Urteil am 9. April

Insgesamt werden im Prozess 27 Zeugen und zwei Sachverständige vernommen. Die Verhandlung geht am 8. April weiter. Das Schöffengericht muss beurteilen, ob die Drohungen des angeklagten 61-Jährigen mitursächlich am Selbstmord von Lisa-Maria Kellermayr am 29. Juli 2022 waren. Wird dies bejaht, drohen dem in Deutschland elffach vorbestraften Mann ein bis zehn Jahre Haft. Das Urteil soll am 9. April fallen. Es könnte richtungsweisend sein, wie mit Hass im Netz künftig umgegangen wird.

Der Prozessauftakt im Detail:
Angeklagter: "Bin nicht schuld am Tod"

Der Medienandrang beim Prozessbeginn war groß. | Foto: Steiner-Watzinger
Der Angeklagte im Welser Landesgericht. | Foto: Steiner-Watzinger

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