Baby gestorben
Vöcklabrucker Gynäkologe zu drei Monaten bedingt verurteilt

Heute sagte die Mutter des verstorbenen Babys aus.  | Foto: Silvia Viessmann
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Der kleine Lukas stirbt im Dezember 2021 kurz nach der Geburt, seine Mutter überlebt nur knapp. Das Landesgericht Wels hat den betreuenden Gynäkologen vom Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck gestern zu drei Monaten bedingter Haft und einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zusätzlich muss er der Geschädigten ein Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

VÖCKLABRUCK. Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft Wels dem Angeklagten vor. Er soll eine Mutter im Dezember 2021 nicht richtig über Risiken während der Geburt aufgeklärt sowie ein ungeeignetes wehenförderndes Medikament verordnet haben und zu wenig selbst im Kreißsaal gewesen sein. Die werdende Mutter habe deshalb eine Uterusruptur – einen Riss der Gebärmutter – erlitten. Sie musste notoperiert werden, das Kind starb nach wenigen Tagen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. 

Frage nach Aufklärung

Gestern, am nunmehr dritten Verhandlungstag sagte die Mutter des verstorbenen Babys aus. Auf ihren Wunsch war der Angeklagte nicht im Gerichtssaal. Die 38-Jährige sagt, sie sei erst nicht richtig aufgeklärt und später nicht ernst genommen worden im Klinikum. Seit dem Vorfall leide sie an seelischen und körperlichen Schmerzen.

"Geburtsmodi gleichwertig erklärt"

Eine Woche vor der Geburt, am 29. November 2021, kommt die werdende Mutter zur Untersuchung ins Krankenhaus. Es wird besprochen, wie das Kind auf die Welt kommen soll. Ein Termin für einen Kaiserschnitt am nächsten Tag wird reserviert, laut Geschädigter jedoch unverbindlich. "Es sind mir beide Geburtsmodi als gleichwertig erklärt worden", sagt die Mutter. Deshalb habe sie sich nach kurzer Überlegung noch am selben Tag gegen den Kaiserschnitt entschieden. Über Risiken einer vaginalen Geburt, die es für sie geben könnte, weil sie vorher bereits einen Kaiserschnitt hatte, sei sie nicht aufgeklärt worden. Heute sagt sie, hätte sie vom Risiko der Uterusruptur gewusst, hätte sie sich nie auf eine natürliche Geburt eingelassen. Die Verteidigung erklärt dagegen, die Mutter sei nicht nur mündlich über mögliche Komplikationen informiert worden, sondern hätte auch einen Aufklärungsbogen erhalten und unterschrieben, wo auf dieses Risiko eingegangen wird. 

"Einleiten oder nach Hause gehen"

Als in der Nacht zum Nikolaustags 2021 die Wehen einsetzten, kommt die werdende Mutter wieder ins Klinikum. Bis zum Vormittag geht es kaum vorwärts. "Es gab eine Untersuchung, da hieß es Einleiten oder nach Hause gehen", berichtet die Geschädigte. Über Risiken der wehenfördernden Medikamente sei sie nicht aufgeklärt worden. Das Mittel wirkt, die Geburt nimmt wieder Fahrt auf. Weil sie trotz Schmerzmitteln und PDA starke Schmerzen gehabt habe, habe sie am späten Nachmittag erstmals klar den Wunsch nach einem Kaiserschnitt geäußert, sagt die Mutter. Man habe sie nicht ernst genommen, stattdessen eine Saugglocke eingesetzt. Während der Angeklagte – der bis dahin kaum bei ihr gewesen sei – damit gearbeitet habe, habe ein zweiter Arzt auf ihren Bauch gedrückt: "Da waren auf einmal die Schmerzen unerträglich und ich habe gebeten, bitte schneidet mich auf." Weil die Gebärmutter reißt, muss der Kaiserschnitt schließlich doch gemacht werden. Das Kind hat da bereits Hirnschäden erlitten, die Mutter verliert viel Blut und muss notoperiert werden. Der kleine Junge wird ins Klinikum Salzburg gebracht, wo schließlich die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden.

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