Maßnahme gegen Wildcamper
Nachtparkverbot am Attersee gilt ab 1. Mai
Weil entlang der B152 am Ostufer des Attersees im Sommer regelmäßig Wild-Camper ihr Lager aufschlagen, hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck dort nun ein Nachtparkverbot erlassen. Das soll künftig von 1. Mai bis 30. September gelten.
SCHÖRFLING, WEYREGG, STEINBACH. Zwischen 23 und 4 Uhr darf entlang der Bundesstraße dann nicht mehr geparkt werden. Betroffen ist die Seeleiten Straße in den Gemeindegebieten Schörfling, Weyregg und Steinbach.
Kontrollen ab Mai
Durch das Verbot solle verhindert werden, dass Wild-Camper Badegästen den Platz wegnehmen, erklärt Richard Steinkogler von der BH Vöcklabruck. Kontrolliert werden soll die Regelung von der Polizei. Wenn sie im Mai in Kraft tritt, seien auch Aktionen mit der Polizei geplant. Aber auch Anwohner, die Dauerparker bemerken, können dann Anzeige erstatten. Damit Anwohner, Fischer oder Sternengucker trotzdem auch nachts am See parken können, hat die BH eine Zwei Drittel-Regelung eingeführt. Das heißt konkret: Sind neun Parkplätze verfügbar, gilt ab 23 Uhr auf sechs das Verbot, drei dürfen weiter benutzt werden. Ob diese Einschränkung funktioniert, müsse man sich dann ab Mai anschauen, sagt Steinkogler.
Erleichterung für Gemeinden
Für die Gemeinden ist der Erlass eine Erleichterung. In den vergangenen Jahren sei das Wild-Camper-Problem ausgeartet, erklärt Weyreggs Bürgermeister Michael Stur: "Leute haben dort teils wochen- oder sogar monatelang geparkt." Das Verbot sei ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kehrseite sei, dass zum Beispiel auch die Fischer von der neuen Regel betroffen seien. Der Sportanglerbund Vöcklabruck (SAB) selbst hat keine Bedenken, dass das Verbot negative Auswirkungen auf seine Mitglieder haben könnte. Man habe mit der Behörde gesprochen und sehe der Neuerung positiv entgegen, erklärt Obmann Josef Eckhart.
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