Letzte Ruhestätte
Bestattungen unterm Baum liegen voll im Trend

Wolfgang Ploberger am Naturfriedhof in Schöndorf. | Foto: Silvia Viessmann
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An Allerheiligen wird der Toten, aber auch an den Tod gedacht. Für letzteren sollte man vorsorgen.

VÖCKLABRUCK. Wer tot ist, dem kann es eigentlich egal sein, wie er unter die Erde kommt. Den lebenden Verwandten ist es das in der Regel nicht. Wolfgang Ploberger, Inhaber des Hauses der Bestattung Ploberger, rät zur Bestattungsvorsorge. "Für die Hinterbliebenen ist das wichtig", weiß Ploberger. Begräbniswünsche solle man direkt mit dem Bestatter besprechen und nicht im Testament niederschreiben. Bis das eröffnet werde, vergingen oft Wochen.

Der Naturfriedhof in Schöndorf. | Foto: Silvia Viessmann
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Bei der Frage, ob Urne oder Sarg, entschieden sich laut Plobergers Schätzung mittlerweile rund 80 Prozent für eine Feuerbestattung. Eine Urnenbestattung sei weniger emotional für die Angehörigen, so Ploberger. Weil die Verabschiedung am offenen Sarg so wegfällt, veranstalten immer mehr Familien individuelle Trauerfeiern. "Da zeigt man zum Beispiel eine Dia-Show. Das Wichtigste ist die persönliche Gestaltung, auch die Musik", erklärt Ploberger. Auf Platz eins der Verabschiedungscharts: "Andreas Gabalier – Amoi seg' ma uns wieder."

Baum statt Grabstein

Immer öfter landet die Urne nicht im klassischen Grab, sondern unter einem Baum. Auch der Friedhof Schöndorf hat einen kleinen Naturfriedhof. Nur ein Anhänger an einem Ast zeigt, wer hier liegt. Der Trend komme primär daher, dass viele Kinder nicht im Ort der verstorbenen Eltern ansässig seien, so Ploberger. Bei der Naturbestattung falle die Grabpflege weg: "Da gibt's nur eine Wiese und Bäume." Auch auflösen muss man das Grab nicht. Nach rund zehn Jahren hat sich die biologisch abbaubare Urne zersetzt.

Testament kann Streit verhindern

Weit vor der Beerdigung sollte das Testament geregelt werden. Nur ein Drittel der Österreicher über 40 Jahren hat laut einer Market Umfrage ein Testament gemacht, die Hälfte kennt sich nicht mit Erbrecht aus. "Vergissmeinnicht" will das ändern. Erst Mitte September organisierte die Initiative einen Vortrag in Vöcklabruck. Ein Testament kann entweder handschriftlich verfasst oder vor drei Zeugen unterschrieben werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Notar zu Rate ziehen.

"Gerade bei handschriftlichen Testamenten wird oft vergessen, einen Erben einzusetzen, weil nur Vermächtnisse ausgesetzt werden", erklärt Markus Aichelburg, Leiter von Vergissmeinnicht. Das sei aber wichtig, denn wer erbt, muss auch Pflichten übernehmen. Grundsätzlich haben Kinder und Ehepartner einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Rest könne nach Belieben aufgeteilt werden: "Für viele Menschen mag diese Möglichkeit keine Rolle spielen, doch in zerrütteten Familien oder bei weit verzweigten Familienkonstellationen wäre ein Testament in jedem Fall ratsam, schon allein, um möglicherweise Streit unter den Angehörigen zu vermeiden."


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