Es hagelt Klagen
In Völkendorf geht Parken ordentlich ins Geld

An dieser Stelle in Villach-Völkendorf kommt Falschparken richtig teuer. Würden Sie 399 Euro für zwei Minuten zahlen? | Foto: Google Maps
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  • hochgeladen von Peter Kleinrath

Bei der BKS-Filiale in Villach-Völkendorf warten heftige Strafen auf Parksünder. Während eine Villacher Rechtsanwaltskanzlei gegen das Inkassobüro ermittelt, begründet letzteres die Anzeigen: "Grundstück gehört uns!"

VILLACH. In den letzten Wochen haben sich immer wieder besorgte Woche-Leser an uns gewandt, die vor der BKS-Filiale im Villacher Stadtteil Völkendorf beim "Falschparken" fotografiert und dann von einem privaten Inkassobüro zur Kasse gebeten wurden. Eine alleinerziehende Mutter, zwei ahnungslose Pensionisten und ein Familienvater sollen jeweils 399 Euro Strafe zahlen, weil sie wenige Minuten vor der Bank – offensichtlich auf Privatgrund – geparkt haben. Für die Parkdauer von rund zwei Minuten soll eine junge Villacherin jetzt satte 490 Euro Strafe zahlen, weshalb ihr besorgter Vater unlängst an die Redaktion der Woche Villach herangetreten ist.

Die Vorgangsweise

"Wenn meine Tochter nicht 490 Euro einzahlt, folgt eine Besitzstörungsklage. Und das Inkassobüro schickt die Rechnung auch noch zu einem unmöglichen Zeitpunkt", so Herr A., der anonym bleiben möchte. E sagt: "Am Donnerstagabend steckt der Postler den gelben Abholungsbescheid in den Briefkasten. Am Freitag holt man den Brief beim Postamt ab, realisiert, dass man schnell handeln muss. Dann überweist man das Geld am Montag. Allerdings scheint es am Dienstag noch nicht am Konto des Unternehmens auf." Und das habe Folgen. "Man hat offensichtlich einen Tag zu spät eingezahlt und muss dafür weitere 330 Euro zahlen. Also 400 plus 330 Euro. Das macht ganze 730 Euro!", ärgert sich Herr A.: "Das ist vergleichbar mit dem verbreiteten Enkelbetrug beziehungsweise Neffentrick. Die Vorgangsweise dieses privaten Inkassobüros ist mehr als zu hinterfragen. Alleine ich kenne mehrere Personen, denen das passierte. Darf man bei dieser Bankfiliale nicht mal kurz halten? Wird man hier schon beim Umdrehen abgestraft!?"

"Ist unsere Liegenschaft"

Die Woche hat bei besagtem Besitzschutz-Inkassobüro mit Firmensitz in Wien nachgefragt. Von einer Strafe in Höhe von 490 Euro weiß man hier nichts, zur bekannten Klageflut in Völkendorf nimmt man aber gerne Stellung. "Wir sind Mitbesitzer gegenständlicher Liegenschaft in Villach. Wir fordern Falschparker an gegenständlicher Liegenschaft sohin im eigenen Namen zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 399 Euro auf", betont der Geschäftsführer: "Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeuges auf einem fremden Grundstück ist rechtlich als Besitzstörung zu qualifizieren, unabhängig von der Dauer der Störung oder davon, ob dem rechtmäßigen Besitzer die Ausübung seines Rechtes verhindert oder erschwert wird!" Und weiter: "Auf die Dauer des Parkvorgangs kommt es nicht an – bereits das bloße Befahren von Privatgrund stellt nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Besitzstörung dar!"

"Eigentlich günstig"

"In Anbetracht der einschlägigen Gebührengesetze und somit für eine Besitzstörungsklage zu erwartenden Kosten von 1.000 Euro oder mehr ist unser Angebot deutlich günstiger, als eine Klage zu verlieren", meint der Geschäftsführer, der gerne verrät, wie sich der Pauschalbetrag zusammensetzt: "Unser Pauschalbetrag bemisst sich mit 399 Euro und ist als Bedingung für den Abschluss einer privatautonomen Vereinbarung über einen Verzicht auf die Klagsführung wegen Besitzstörung zu verstehen, welcher gleichsam eine entsprechende, abschreckende Wirkung hinsichtlich einer erneuten Begehung auszustrahlen vermag. Er stellt keinen Schadenersatz sowie keinen Ersatz unserer Kosten dar. Der Betrag ist ein Fixbetrag und unterliegt keiner Zusammensetzung!" Auch wenn sämtliche bisher geführten, gerichtlichen Besitzstörungsverfahren an gegenständlicher Liegenschaft vom Inkassobüro – nach eigenen Angaben – bis dato vollinhaltlich gewonnen wurden, geht eine Villacher Rechtsanwaltskanzlei gerade im Auftrag eines Mandanten gegen das private Unternehmen vor.

Kurz parken erlaubt

Wichtig ist allerdings zu erwähnen, dass man auf der linken Seite sehr wohl vor der Bank kurz parken darf. Nur die rechte Seite ist ein Privatgrundstück - dies wurde seitens der BKS auch entsprechend beschildert.

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